Scheinanmeldungen: Walter Strobl schuldig gesprochen

Im Landesgericht Eisenstadt stehen am Dienstag neuerlich Ortspolitiker wegen Scheinanmeldungen von Schülern vor Gericht. Am Vormittag fiel das Urteil gegen Walter Strobl (ÖVP), ehemaliger Bürgermeister von Eberau. Er wurde schuldig gesprochen.

Am Dienstag gibt es im Landesgericht Eisenstadt wieder neue Verfahren wegen Schüler-Scheinanmeldungen - nach Schuldsprüchen in der vergangenen Woche - Scheinanmeldungen: Zwei Bürgermeister verurteilt.

Strobl schuldig gesprochen

Gegen 10.30 Uhr fiel das Urteil gegen Walter Strobl (ÖVP). Er wurde wegen Amtsmissbrauchs zu drei Monaten bedingter Haft und 7.500 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgegeben hat. Strobl nahm das Urteil an. Eine Gemeindemitarbeiterin ist zu einer kleinen Geldstrafe von 480 Euro verurteilt worden, weil sie Meldezettel auf Weisung falsch ausgefüllt hat.

Strobl: „Ich sehe ein, ich habe einen Fehler gemacht“

Diesmal verhängte das Gericht statt einer reinen Geldstrafe - wie bei den letzten Urteilen gegen Bürgermeister nach Scheinanmeldungen - auch ein bedingte Freiheitsstrafe. Staatsanwalt Roland Koch zum Angeklagten: „Sie waren schon ein wenig die treibende Kraft im Pinkatal, was die Scheinanmeldungen von Schülern betrifft.“ Das sei auch, so Koch weiter, durch die Aussagen bereits verurteilter Bürgermeister belegt. Strobl dazu: „Ich sehe ein, ich habe einen Fehler gemacht und bedauere es sehr !“

43 Schüler scheingemeldet

In Eberau sind 2009 43 ungarische Schulkinder auf Weisung Strobls falsch - und zwar auch Hauptwohnsitz - gemeldet worden ohne im Ort zu wohnen. An Adressen des Feuerwehrhauses, des Gemeindeamtes und des Kindergartens etwa - ein Verstoß gegen das Meldegesetz.

Voraussetzung für den Besuch einer burgenländischen Schule ist ein Wohnsitz des Schülers im Schulsprengel. Das untermauerte ein Erlass des Landesschulrates 2009. In zahlreichen Gemeinden wurden daraufhin ungarische und slowakische Schüler, die zur Schule pendelten scheingemeldet, um Schulschließungen wegen zu geringer Schülerzahl zu verhindern.

In Eberau tobte nahezu ein Krieg mit dem Landesschulrat. Denn die Hauptschule Josefinum wurde zunächst geschlossen, weil es nicht die notwendige Schülerzahl 90 gab. Der Verein Josefinum - Obmann war Strobl- ließ daraufhin die Hauptschule in eine katholische Privatschule umwandeln. Zunächst ohne Genehmigung des Landesschulrates, das Ministerium gab - nach Rechtsstreit - schließlich Grünes Licht. Die betreffenden Scheinmeldungen der 43 ungarischen Schüler betrafen den Besuch dieser Privatschule.

Das Strafverfahren gegen den mitangeklagten Eberauer Ex-Vizebürgermeister Helmut Temmel wurde zur Klärung einer weiteren Rechtsfrage heute vertagt. Temmel hatte wegen der betreffenden Falschmeldung eines Schülers bereits eine Verwaltungsstrafe gezahlt.

Deutsch Schützen: Zwei Scheinanmeldungen

Der Bürgermeister von Deutsch Schützen, Franz Wachter (ÖVP), laut Richterin „ein kleiner Fisch“, wurde ebenfalls schuldig gesprochen. Er hatte zwei ungarische Schüler an seiner eigenen Adresse gemeldet. Auch das waren Schüler des Josefinums in Eberau. Wachter muss 3.750 Euro Strafe zahlen. Er nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Die mitangeklagte Gemeindemitarbeiterin muss 600 Euro zahlen.