OLG weist Lukits-Berufung ab

Die Entlassung des früheren BEWAG-Vorstandssprecher Hans Lukits war rechtmäßig. Zu dieser Entscheidung ist jetzt das Oberlandesgericht Wien gekommen. Lukits hatte gegen die erste Entscheidung durch das Landesgericht Eisenstadt im Herbst 2012 berufen.

Die fristlose Kündigung von Hans Lukits, einem der bedeutendsten Wirtschaftsbosse des Burgenlandes, im April 2011 hat für Aufsehen gesorgt. Die Tätigkeit des ehemaligen BEWAG-Vorstandssprechers ist nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen eingehend überprüft worden. Dabei kam unter anderem zutage, dass Hans Lukits neben seiner Tätigkeit als BEWAG-Vorstand auch als Konsulent für andere Unternehmen gearbeitet hat. Die BEWAG hat nach der Entlassung von Lukits sämtliche Zahlungen an ihn eingestellt.

„Fristlose Kündigung berechtigt“

Lukits hat gegen diese Entlassung geklagt, es ging um entgangene Bezüge und Abfertigungen in der Höhe von zirka 400.000 Euro. Im November 2012 hat das Landesgericht Eisenstadt Lukits’ Klage abgewiesen - mehr dazu in Lukits-Klage abgewiesen. Der ging in Berufung, und jetzt hat das Oberlandesgericht Wien die Entscheidung der Eisenstädter Richter bestätigt. Demnach ist die fristlose Kündigung von Lukits berechtigt gewesen.

Keine Stellungnahme von Lukits

Hans Lukits selbst wollte am Freitag keine Stellungnahme abgeben. Er will sich zunächst mit seinem Anwalt beraten und überlegen, ob er den Obersten Gerichtshof als nächste Instanz einschaltet.