Lukits-Klage abgewiesen

Das Landesgericht Eisenstadt wies die Klage von Ex-BEWAG-Vorstand Hans Lukits gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber zurück. Lukits klagte gegen seine fristlose Entlassung. Die Energie Burgenland - damals BEWAG - bekam Recht.

Mit einem Knalleffekt endete die BEWAG-Karriere von Hans Lukits am 2. Mai 2011 vorzeitig. Wegen des Verdachts auf grobe Dienstverletzungen und Verfehlungen kündigte der damalige Aufsichtsrat die Vorstandsverträge von Hans Lukits und seinem Vortsandskollegen Josef Münzenrieder fristlos.

Millionenschaden

Ein von der BEWAG in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten bestätigte kurz darauf die Vorgangsweise und sprach von einem Millionenschaden nach möglichen Schmiergeldzahlungen über eine Hochegger-Firma in Ungarn, sowie von Nebentätigkeiten des Vorstandes die nicht genehmigt waren und gegen das Konkurrenzverbot verstoßen hätten - mehr dazu in Schwere Vorwürfe gegen Ex-BEWAG-Vorstände.

Lukits klagte gegen seine Entlassung

Lukits klagte darauf seinen Ex-Arbeitgeber auf rund 550.000 Euro - seine Ansprüche auf Abfertigung und Gehaltsfortzahlung bis Vertragsende.

Nach mehreren Verhandlungsterminen ist nun am Mittwoch das Urteil des Landesgerichtes Eisenstadt ergangen. Die Klage von Lukits wurde abgewiesen, da der Kläger einen oOnsulentenvertrag abgeschlossen hatte, ohne den Aufsichstrat darüber zu informieren, obwohl er gewusst habe, dass er keine Nebenbeschäftigung und schon gar keine konkurrierende Tätigkeit ausüben dürfe.

Demnach sei Lukits von Dezember 2009 bis Jänner 2011 auch für andere Unternehmen im Bereich der Windenergie tätig geworden. Außerdem habe Lukits Ressourcen der BEWAG für diese Tätigkeiten benutzt.

Ansprüche des Klägers abgewiesen

Die Ansprüche des Klägers auf laufendes Entgelt, Abfertigung, Karenzentschädigung, Konkurrenzklausel sowie Zahlung von Versicherungsprämien seien daher abzuweisen gewesen.

Über nicht entlassungsabhängige Ansprüche von Lukits in untergeordnetem Ausmaß (Urlaubsentschädigung, restlicher Bonus für vergangene Perioden) entschied das Gericht noch nicht, weil diesbezüglich die von der Energie Burgenland geltend gemachten Gegenforderungen auf Schadenersatz zu prüfen seien.

Lukits „unangenehm überrascht“

Hans Lukits zeigt sich von der zum Teil abgewiesenen Klage unangenehm überrascht und kündigt an, in Berufung zu gehen. Die Begründung des Gerichts, die Klage abzuweisen, empfindet er als sehr einseitig. Er sei keiner Nebenbeschäftigung nachgegangen und werde für sein Recht kämpfen, so Lukits.

Von der Energie Burgenland, in der die BEWAG ja mittlerweile aufgegangen ist, gibt dazu keine Stellungnahme. Das Verfahren, das der ebenfalls gekündigte Vorstand Josef Münzenrieder gegen seinen Ex-Arbeitgeber führt, ruht derzeit.