SPÖ kämpft weiter um Antreten in Marz

Ob die SPÖ bei der Gemeinderatswahl in Marz kandidieren darf oder nicht, wird von der Gemeindewahlbehörde entschieden. Grundlage dieser Entscheidung ist die heiß diskutierte Frage, ob der SPÖ-Wahlvorschlag zeitgerecht abgeben wurde oder nicht.

Die Entscheidung, ob die SPÖ in Marz antreten darf, trifft ausschließlich die Gemeindewahlbehörde. Bezirks- und Landeswahlbehörden haben damit nichts zu tun. Die Gemeindewahlbehörde entscheidet frühestens am Freitag nach 13.00 Uhr. Bis dahin läuft noch die Frist für die Behebung von Mängeln in den Wahlvorschlägen.

Entscheidung spätestens am Sonntag

Spätestens am kommenden Sonntag, also zwei Tage später, muss die Gemeindewahlbehörde entscheiden, welche Wahlvorschläge gültig sind und somit für die Wahl zugelassen werden. Das muss dann noch am gleichen Tag auf der Amtstafel veröffentlicht werden. Die Entscheidung der Gemeindewahlbehörde kann rechtlich bekämpft werden, allerdings erst nach der Wahl, durch Anfechtung des Wahlergebnisses.

Einfache Mehrheit reicht

Die Gemeindewahlbehörde ist ein Gremium, das aus sechs Mitgliedern plus einem Vorsitzenden besteht. Vorsitzender ist immer der Bürgermeister oder ein von ihm nominierter Vertreter. Die sechs Mitglieder werden von Parteien entsandt, entsprechend dem Wahlergebnis in der Gemeinde bei der letzten Landtagswahl. Für die Entscheidung, welche Wahlvorschläge zur Wahl zugelassen werden, genügt eine einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.

Aussage gegen Aussage

In Marz obliegt die Entscheidung, ob die SPÖ antreten darf, somit der ÖVP. Diese stellt die Hälfte der Mitglieder plus den Vorsitzenden. Die Frage, ob der SPÖ-Wahlvorschlag zeitgerecht abgeben wurde oder nicht, ist zwischen den beiden Parteien umstritten. Es steht Aussage gegen Aussage. SPÖ-Bürgermeisterkandidat Dieter Weiss, der den Vorschlag abgeben hat, war einige Tage für niemanden erreichbar und wird derzeit in einem Spital in Niederösterreich behandelt - mehr dazu in Causa Marz um eine Facette reicher, Causa Marz: Verfassungsexperte prüft und Frist versäumt: SPÖ tritt in Marz nicht an.