Seehütten: Esterhazy macht ernst mit Abriss
Die Esterhazy Betriebe legten im vergangenen Sommer ihre Pläne zur Neugestaltung des Seebads Breitenbrunn vor. Damit entbrannte ein Streit zwischen den Esterhazys und dem Yachtclub Breitenbrunn um 60 Kabanen auf der Hinterseite des Areals - mehr dazu in Konflikt im Seebad Breitenbrunn. Diese Hütten, die laut der Privatstiftung Esterhazy zum Einlagern von Sport-Equipment gedacht sind und nicht zum Übernachten wie dies seit Jahren praktiziert wird, sollen demnächst abgerissen werden.
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Esterhazy spricht von Abriss am Freitag
Aus Sicht von Esterhazy soll der Abriss - wie vom Gericht angeordnet - aller Voraussicht nach bereits am kommenden Freitag stattfinden. Der Präsident des Yachtclubs, Walter Bajons, sagte dagegen, diese Exekution sei aufgeschoben. Denn man habe beim Bezirksgericht Eisenstadt eine Sicherheitsleistung in der Höhe von 120.000 Euro für die Räumung hinterlegt. Damit dürfe nicht geräumt werden, so Bajon. Die zweite Sicherheitsleistung in der Höhe von ebenfalls 120.000 Euro, damit keine Abbruchmaßnahmen gesetzt werden, habe man nicht hinterlegt. Allerdings dürfe nicht abgerissen werden, bevor geräumt werde, das sei Esterhazy genauso klar, meinte Bajon.
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Yachtclub beruft sich auf Altvertrag mit Fürsten
Der Präsident des Yachtclubs verweist in dem Rechtsstreit auf einen Altvertrag, der vor etwa 50 Jahren mit dem verstorbenen Fürsten Paul Esterhazy abgeschlossen worden sei. Dieser Vertrag sei nie gekündigt worden und sei damit weiterhin gültig. Man stehe daher auf dem Standpunkt, dass man einen direkten Mietvertrag mit der Stiftung Esterhazy über das Clubgelände habe. Das wisse die Stiftung Esterhazy, diese habe dennoch ohne dem Yachtclub ein Wort davon zu sagen, mit der Gemeinde Breitenbrunn vor Gericht einen Vergleich geschlossen, „um uns hinterrücks vom Yachtclubgelände entfernen zu können“, kritisierte Bajon.
Esterhazy: Nur ein Vertrag mit Gemeinde
Es gebe keinen eigenen Vertrag mit dem Yachtclub, sagte dagegen die Pressesprecherin der Stiftung Esterhazy, Barbara Wagner-Gmeiner. Es habe immer nur einen Pachtvertrag mit der Gemeinde Breitenbrunn gegeben und dieser sei am 31.12.2018 gekündigt worden. Die Gemeinde sei auch verpflichtet, den Ursprungszustand wiederherzustellen und zu räumen, das sei bisher aber nicht passiert. Die Hinterlegung des Teilbetrages durch den Yachtclub als Sicherheitsleistung habe keine aufschiebende Wirkung auf die Exekution der Bauten.