Atomkraftwerke: Zivilschutzverband warnt
Atomkraftwerke sind für ihre Betreiber äußerst gewinnbringend - solange sie störungsfrei funktionieren. Kommt es aber zur schweren Zwischenfällen, wie etwa vor wenigen Jahren in Fukushima in Japan, stellt sich die Frage, wer für die Schäden haftet.
Fünf AKW in Burgenland-Nähe
Österreich ist im Umkreis von 100 Kilometern von mehreren Atomkraftwerken umgeben. In der Nähe des Burgenlandes stehen fünf: Dukovany in Tschechien, Bohunice und Mochovce in der Slowakei, Paks in Ungarn und Krsko in Slowenien.
ORF/Hannes Auer
Verantwortung im Falle einer Atomkatastrophe
Wer im Falle einer Atomkatastrophe die Verantwortung übernimmt, sei nicht ausreichend geklärt, sagte Zivilschutzverband-Präsident Erwin Preiner: „Das französische Nationale Institut für Strahlenschutz geht davon aus, dass ein Super-GAU in Frankreich Schäden in der Höhe von bis zu 430 Milliarden Euro verursachen würde. Wenn der Betreiber zahlungsunfähig wird, muss die Allgemeinheit für weitere Kosten aufkommen. Das ist unverantwortlich gegenüber der Bevölkerung seitens der Staaten, in denen AKW noch immer in Betrieb sind.“
Haftpflichtversicherungen in ausreichender Höhe
Preiner verlangt, speziell in Richtung Europäische Union, dass Betreiber Haftpflichtversicherungen in ausreichender Höhe abschließen müssen und Nachbarstaaten gegen den Bau von Atomkraftwerken Einspruch erheben können. Besonders kritisch sieht Erwin Preiner, der für die SPÖ dem Nationalrat angehört, den geplanten Ausbau des AKW Paks in Ungarn. Österreich hat vor wenigen Wochen Klage gegen den Ausbau eingereicht.