GR-Wahlen: Einspruchsfrist abgelaufen

In rund zwei Monaten, am 1. Oktober, finden im Burgenland Bürgermeister und Gemeinderatswahlen statt. Am Donnerstag ist die Frist zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis abgelaufen.

Alle Wahlberechtigten sind im sogenannten Wählerverzeichnis zusammengefasst. Am Donnerstag endete in den 171 Gemeinden des Burgenlandes die Einspruchsfrist für das Wählerverzeichnis. Nun haben die jeweiligen Gemeindewahlbehörden bis zum 2. August Zeit, um über die Einsprüche zu entscheiden. Sind die betroffenen Personen mit dem Urteil nicht einverstanden, besteht in weiterer Folge die Möglichkeit, sich an das Landesverwaltungsgericht zu wenden.

Frage des Nebenwohnsitzes

Laut der Leiterin der Gemeindeabteilung in der Landesregierung, Brigitte Novosel, gehe es bei den Einsprüchen in den meisten Fällen um die Frage des Nebenwohnsitzes. Damit eine Gemeinde als Nebenwohnsitz zählt, muss man zwei von vier Kriterien erfüllen. Bei diesen vier Kriterien geht es darum, dass man entweder eine familiäre, eine berufliche, eine wirtschaftliche oder eine gesellschaftliche Bindung an die jeweilige Nebenwohnsitzgemeinde hat.

Bei den Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen im Jahr 2012 waren insgesamt 259.441 Menschen wahlberechtigt. Wie viele Menschen bei den kommenden Wahlen am 1. Oktober endgültig wahlberechtigt sein werden, wird am 24. August feststehen.

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