Soldat bei Grenzkontrolle angefahren
Zu dem Zwischenfall kam es am 5. November des Vorjahres im Bezirk Jennersdorf. Der Burgenländer war von Ungarn kommend, in seinem Pkw wieder zurück nach Österreich gefahren, als ihn Soldaten im Zuge der Grenzkontrolle anhielten und aufforderten, den Reisepass vorzuweisen.
Statt der Aufforderung nachzukommen, soll der Mann zweimal versucht haben, mit dem Wagen weiterzufahren. Dabei stieß er gegen das Bein eines Zugsführers, der eine Prellung erlitt. Der Autofahrer wurde angezeigt und musste sich wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung verantworten.
Einsichtig vor Gericht
Vor Gericht zeigte er sich einsichtig. Er habe geglaubt, den Ausweis nicht herzeigen zu müssen. Der Prozess war nach einer knappen Viertelstunde beendet. Zahlt der Südburgenländer fristgerecht die ihm von der Richterin auferlegte Geldbuße, wird das Verfahren gegen ihn eingestellt.
Im sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz an der österreichischen Staatsgrenze sind die Soldaten des Bundesheeres mit genau festgelegten Kontrollbefugnissen ausgestattet. Sie sind dann wie Polizisten dazu berechtigt, Personen und Fahrzeuge anzuhalten sowie eine Identitätskontrolle durchführen.