Mindestsicherung: LRH-Kritik an Umsetzung

Der Landesrechnungshof hat zum zweiten Mal die Vollziehung des burgenländischen Mindestsicherungsgesetzes geprüft. Dabei stellte sich heraus, dass nur wenige Empfehlungen der ersten Prüfung umgesetzt wurden.

Im Jahr 2012 überprüfte der Rechnungshof die Bezirkshauptmannschaften und die Landesregierung zum ersten Mal dahingehend, wie die Vollziehung des burgenländischen Mindestsicherungsgesetzes durchgeführt wurde.

Umsetzungsquote von nur 39 Prozent

Damals wurden Empfehlungen abgegeben. Doch die jetzige Überprüfung habe ergeben, dass nur wenige davon umgesetzt worden seien, sagte Landesrechnungshofdirektor Andreas Mihalits. Man habe eine Umsetzungsquote von 39 Prozent, das sei eine nicht zufriedenstellende Quote. Bei anderen Follow-Up-Prüfungen habe der Landesrechnungshof bisher immer eine Umsetzungsquote von mehr als 75 Prozent festgestellt, so Mihalits.

Kritik: Kein einheitliches Vorgehen

Bereits vor drei Jahren merkte der Rechnungshof an, dass es kein einheitliches Vorgehen der Sachbearbeiter an den Bezirkshauptmannschaften gebe. Diese Kritik erneuerte Mihalits nach der zweiten Prüfung, sie treffe beispielsweise bei der Vermögensprüfung und bei Fragen der grundbücherlichen Sicherstellung nach wie vor zu.

Die Zahl der Mindestsicherung-Bezieher stieg von 2012 bis 2014 um 13 Prozent auf 3.735 Menschen im Burgenland. Für Alleinstehende beträgt der Höchstbetrag der Mindestsicherung 828 Euro im Monat, für Paare maximal 1.242 Euro.

Link: