Tote Vögel: Jäger bekennen sich nicht schuldig
Vor dem Richter stehen ein 46-jähriger und ein 73-jähriger Jäger - Vater und Sohn - aus dem Bezirk Oberpullendorf. Ihnen wird Tierquälerei und Verletzung des Jagdgesetzes vorgeworfen. Sie bekannten sich bei der Verhandlung am Mittwoch nicht schuldig. Der 46-Jährige sagte, er habe mit den toten Greifvögeln nichts zu tun.
Sein 73-jähriger Vater sagte, die toten Vögel seien ihm von Bekannten, deren Namen er nicht nennen wollte - er wolle schließlich nicht als „Judas“ gelten - vorbei gebracht worden. Er sei Jagdaufseher und habe die Tiere in der Gefriertruhe aufbewahrt. So habe etwa ein Jäger einen toten Uhu beim Schwammerlsuchen gefunden. „Unglaubwürdig“, sagte die Staatsanwältin. Die Greifvögel seien von den beiden Beschuldigten geschossen und vergiftet worden, weil Greifvögel den Kleinwildbestand im Revier plündern würden.
Fall wurde im Vorjahr bekannt
Nach einer Anzeige gegen beide im Vorjahr wurde die Staatsanwaltschaft aktiv. Bei einer Hausdurchsuchung wurden in einer Gefriertruhe tote geschützte Greifvögel sichergestellt: Drei Uhus, sechs Sperber, eine Waldohreule, ein Wander- sowie eine Turmfalke, ein seltener Raufußbussard sowie eine Rohrweihe und vier Kornweihen waren erschossen worden. Bei vier weiteren Habichten und einer Rohrweihe wurde festgestellt, dass sie mit Ködern vergiftet worden waren. Das dabei verwendete Insektizid Carbofuran - vom WWF auch als „Greifvogelgift“ bezeichnet - ist europaweit verboten.
Landeskriminalamt
Die Staatsanwältin erklärte, dass Carbofuran bei Vögeln zu einem qualvollem Tod durch Ersticken führe. Bei einem Bussard etwa war der Kehlkopf herausgeschnitten worden, um zu verhindern, dass das Gift deutlich nachgewiesen werden konnte.
Nicht registrierte Waffen sichergestellt
Es wurden auch Schusswaffen sichergestellt, für die der Waffenschein fehlte. Außerdem ein Utensil, das in einen James-Bond-Film passen würde: ein Spazierstock, mit dem man schießen kann. Dabei handelt es sich um eine verbotene Waffe. Dazu sagte der 73-Jährige vor Gericht, dass er den Spazierstock vor 50 Jahren von einem Freund geschenkt bekommen hätte. Er habe nicht gewusst, dass er verboten sei.
Landeskriminalamt
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Bei Schuldsprüchen drohen den beiden Jägern Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr oder Geldstrafen. Ihre Jagdkarten sind vorerst schon los. Der Prozess wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. Die Verteidiger beantragten weitere Zeugen und Gutachten.
Link:
- Greifvögel in Tiefkühltruhe: Zwei Jäger angeklagt (burgenland.ORF.at, 24.6.2015)