Anklage wegen schwerer Körperverletzung

Nach dem Schuss auf ein 13-jähriges Mädchen in Großhöflein steht der mutmaßliche Schütze nun Mitte Februar vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt hat Anklage gegen den 32-Jährigen wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung erhoben.

Ende Oktober ist in Großhöflein ein 13-jähriges Mädchen angeschossen und schwer verletzt worden. Die 13-Jährige war zu Helloween mit Freunden unterwegs, als sie das Geschoß traf, infolge im Becken zersplitterte und schwer verletzte. Der mutmaßliche Schütze sitzt seit November in Untersuchungshaft - mehr dazu in U-Haft für Schützen verlängert.

Der 32-Jährige hat sich bisher damit gerechtfertigt, dass es zu dem Vorfall versehentlich bei Schießübungen gekommen sei. Anfang der Woche sind dann Details der medizinischen und schusstechnischen Gutachten bekannt geworden. Letzterem zufolge wurde die Schülerin direkt vom Projektil und nicht von einem Querschläger getroffen - mehr dazu unter Schuss auf Mädchen war direkter Treffer.

Prozess am 16. Februar

Der Prozess gegen den Verdächtigen wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung findet im Landesgericht Eisenstadt am 16. Februar statt. Die Strafdrohung reicht von einem bis fünf Jahren Freiheitsstrafe.

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