Kaiseradler: Jäger schuldig gesprochen

Am Bezirksgericht Mattersburg ist am Freitag ein Jäger wegen Tierquälerei schuldig gesprochen worden. Der 56-Jährige hatte einen Kaiseradler erschossen - ein Irrtum, wie er sagte. Er nahm das Urteil an: Die Strafe beträgt 3.000 Euro.

Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. „Es tut mir verdammt leid, dass ich den Greifvogel getroffen habe“, sagte der 56-jährige Jäger bei der Verhandlung. Kaiseradler sind streng geschützt - laut Jagdgesetz und Jagdverordnung gilt für sie eine „ganzjährige Schonzeit“. Der Jäger hatte den jungen Vogel vergangenen Februar erschossen, als dieser auf dem Kadaver eines Hasen gesessen war.

Jäger sprach von Irrtum

Der Jäger sprach von einem Irrtum - eigentlich habe er eine Elster schießen wollen, weil die Rabenvögel im Revier viel Schaden anrichteten. Sein Anwalt sagte, es sei für den Jäger nicht erkennbar gewesen, dass es sich um einen Adler handelte. Ans Licht gekommen war das Ganze, als eine Tierpräparatorin Anzeige erstattet hatte. Sie sollte den Jungvogel auf Wunsch des Jägers ausstopfen.

Als sie das Tier aufgeschnitten habe, so die Präparatorin, sei die ganze Brust voller Schrotkugeln gewesen. Sie habe allerdings nicht sofort erkannt, dass es sich um einen Kaiseradler handelte, weil diese als Jungvögel ein anderes Gefieder als ausgewachsene Tiere haben. Nach Rücksprache mit einem Experten sei sie dann aber sicher gewesen.

Kaiseradler

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Für Kaiseradler gilt eine ganzjährige Schonzeit

BH kann Jagdkarte entziehen

Die Richterin erklärte in der Urteilsbegründung, der Jäger habe nicht dazu beigetragen, den Ruf der Jägerschaft in der Öffentlichkeit zu verbessern. Wenn das strafrechtliche Urteil rechtskräftig wird, hat die Bezirkshauptmannschaft (BH) die Möglichkeit, dem 56-Jährigen seine Jagdkarte zu entziehen. Für den Jäger, von Beruf Gemeindearbeiter, entspricht die Geldstrafe, die er nun bezahlen muss, zwei Monatsgehältern.

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