Opposition: Erneut Kritik an Verfassungsreform

FPÖ, Grüne und Liste Burgenland verschärfen ihre Kritik an der Verfassungsreform. Sie sehen die Rechte von kleinen Parteien massiv beschnitten, weil eine Partei künftig erst ab drei Mandataren Klubstatus haben soll.

Stein des kritischen, oppositionellen Anstoßes ist die künftig nötige Anzahl an Abgeordneten zur Erlangung des sogenannten Klubstatus im Landtag. Bisher reichten zwei Abgeordnete, künftig soll der Status erst ab drei Mandaten gewährt werden. Dieser Status ist für die Parteien nicht unwichtig. Er ermöglicht einerseits die Bereitstellung von Buroräumlichkeiten und Personal für die Landtagsarbeit, andererseits brauchen die Parteien den Klubstatus, um an wichtigen Sitzungen teilzunehmen, dringliche Anträge einzubringen, kurz die Tagesordnung aktiv mitzugestalten.

„Massives Zurückdrängen der Opposition“

Zwar könne künftig ein Untersuchungsausschuss von der Opposition beantragt werden, sagt die grüne Landessprecherin Regina Petrik, was untersucht wird, könne aber dann wieder von der regierenden Mehrheit bestimmt werden. Der freiheitliche Klubobmann Johann Tschürtz ortete in einer Aussendung ein „massives Zurückdrängen der Opposition“.

Kölly kritisiert auch FPÖ, Tschürtz kontert

Manfred Kölly von der Liste Burgenland ortet gar einen Skandal, weil die Änderung beim Klubstatus massiv die kleineren Parteien schädige. Ein Skandal sei aber auch, dass die FPÖ dagegen wettere, obwohl sie den Vorschlag - laut Kölly - unterstützt habe. „Die FPÖ hat sich in allen Verhandlungsrunden und in allen bilateralen Gesprächen immer für eine Beibehaltung der Klubstärke ab zwei Mandataren ausgesprochen", kontert hingegen Tschürtz. Die Verfassungsreform soll im Dezember im Landtag beschlossen werden.

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