Weniger Bürokratie für Häuslbauer

Im Burgenland ist seit Kurzem ein neues Baugesetz in Kraft. Es bringt bürokratische Erleichterungen. Beim Hausbauen sind keine mündlichen Bauverhandlungen mehr notwendig und geringfügige Bauten müssen nicht mehr bewilligt werden.

Beim Bau eines Einfamilienhauses ist vor Start keine mündliche Bauverhandlung mehr nötig, unabhängig davon, wie groß das Haus werden soll - das ist der Kern des neuen Gesetzes. Bauwerber und Nachbarn müssen sich allerdings einig sein. Wenn man die Unterschriften der Anrainer, die 15 Meter im Umkreis des Baus angesiedelt seien, habe, werde es - so wie bisher beim Bauanzeigeverfahren - jetzt als Baubewilligung mit einem Bescheid binnen acht Wochen erledigt, sagte der Präsident ÖVP-Gemeindebundes, Leo Radakovits.

Mehr Freiheiten bei der Gartengestaltung

Für die Gestaltung des eigenen Gartens gibt es mehr Freiheiten: Pools, die bis zu 1,80 Meter tief und kleiner als 50 Quadratmeter sind, sind nicht mehr genehmigungspflichtig. Auch für Gartenhäuser, die kleiner als 20 Quadratmeter sind, muss man sich keine Genehmigung mehr holen. Sehr wohl besteht aber für solche Bauvorhaben eine Anzeigepflicht bei der Gemeinde. Im Regelfall reicht dafür eine einfache Skizze des geplanten Bauprojektes.

Für kleinere Bauvorhaben wie Carports, Hochbeete, Grillkamine, Steingärten, Gartenteiche oder Ladestationen für Elektroautos entfällt mit dem neuen Gesetz auch die Anzeigepflicht.

Es seien damit bei vielen Baumaßnahmen im Garten keine Baubehördenwege mehr notwendig, sagte der Präsident des Sozialdemokratischen Gemeindevertreterverbandes, Erich Trummer: Man könne Pergolas, Zierbrunnen und Steinmauern ohne Baugenehmigung errichten. Auch Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von zehn Kilowatt sind genehmigungsfrei.