Zwei Jahre Haft für Reifendieb

Ein 38-jähriger Reifendieb ist am Dienstag am Landesgericht Eisenstadt zu zwei Jahren Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden. Der Mann soll einen Gesamtschaden von 130.000 Euro verursacht haben.

Der 38-Jährige soll von Jänner bis Juni 2018 im Burgenland sowie in Niederösterreich und in Kärnten auf Parkplätzen von Autohäusern Reifen von zum Teil neuen Fahrzeugen abmontiert und abtransportiert haben.

Einschlägige Vorstrafen

„Es hat alles damit begonnen, dass ich mir von Personen Geld ausgeborgt habe - von gefährlichen Personen. Und ich bin auch spielsüchtig“, schilderte der Angeklagte dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Karin Lückl. „Es tut mir furchtbar leid. Ich werde so etwas in Zukunft nicht mehr machen“, versprach der wegen gewerbsmäßig schweren Diebstahls angeklagte Mann. Der 38-Jährige war allerdings nicht zum ersten Mal straffällig geworden. Er ist in anderen Ländern vierfach einschlägig vorbestraft, in Österreich gilt er als unbescholten.

Autohäuser als Ziel

Die Tatorte sollen Autohäuser in Oberwart, Rechnitz (Bezirk Oberwart) und in Neusiedl am See sowie im niederösterreichischen Laa an der Thaya (Bezirk Mistelbach) und in Villach gewesen sein. Er sei - bis auf einmal - immer alleine unterwegs gewesen, habe die Reifen abmontiert, die Autos aufgebockt, die Reifen in seinen Transporter geladen und habe versucht, die Räder im Internet zu verkaufen, erzählte er.

Durch DNA-Spuren überführt

Nach einem Coup in Villach wurde er in Slowenien schließlich mit dem Diebesgut erwischt, allerdings laut Staatsanwaltschaft nicht festgenommen. Anschließend ging er weiter auf Diebestour. Schlussendlich überführten ihn unter anderem DNA-Spuren. Am 24. November 2018 wurde er in Untersuchungshaft genommen.

Vor Gericht zeigte sich der 38-jährige Chauffeur reumütig. Drei ihm zu Last gelegte Fakten stritt er ab. „Ich habe diese Straftaten nicht gesetzt, deswegen kann ich sie auch nicht gestehen“, so der Angeklagte auf die Frage seines Verteidigers, was dagegen spreche, sich voll geständig zu zeigen.

Keine teilbedingte Strafe

Der Schöffensenat wertete das Geständnis mildernd und sprach ihn von drei Fakten frei. Eine teilbedingte Haftstrafe sei jedoch „aufgrund der Höhe und der vier Vorstrafen nicht in Betracht“ gekommen, erläuterte Richterin Lückl. Sowohl Angeklagter als auch Staatsanwalt verzichteten auf Rechtsmittel.