Posting: Kein Verfahren wegen Verhetzung

Gegen einen Mitarbeiter der Landessicherheitszentrale Burgenland, der von der FPÖ aufgrund eines Facebook-Postings kritisiert worden war, wird nach einer Anzeige wegen Verhetzung kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

„Der Anfangsverdacht wurde verneint“, bestätigte Verena Strnad von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt am Samstag einen Bericht der Tageszeitung „Kurier“. Die Anzeige wegen Verhetzung sei vor rund sechs Wochen eingegangen, auch eine Anzeige wegen Beleidigung sei zurückgelegt worden, sagte Strnad.

FPÖ kritisiert Posting eines "öffentlichen Bediensteten"

Screenshot/Facebook/FPÖ

Bei diesem Posting ortete die FPÖ Verhetzung

Verhetzungsparagraf nicht vordringlich für Parteien

Die Staatsanwaltschaft begründete die Zurücklegung der Verhetzungsanzeige im „Kurier“ unter anderem damit, „dass politische Parteien nicht zu den Gruppen gehören, die durch den Verhetzungsparagrafen vordringlich geschützt werden sollen“. Es habe sich bei dem Posting aber „um einen Grenzfall“ gehandelt, sagte Strnad zur APA.

FPÖ warf LSZ-Mitarbeiter Hetze vor

Die FPÖ Burgenland hatte sich im September an einem Posting des Mannes gestoßen und den Verdacht der Verhetzung geäußert - mehr dazu in FPÖ wirft LSZ-Mitarbeiter Hetze vor. Der Angestellte soll einen Artikel mit der Schlagzeile „ÖVP und FPÖ füttern Boulevard mit Inseraten pro 12-Stunden-Tag“ auf seiner Facebook-Seite geteilt und darüber „Verjagt das Pack“ geschrieben haben.

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