Mindestsicherung: VfGH leitet Prüfung ein

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat eine Prüfung von Bestimmungen des burgenländischen Mindestsicherungsgesetzes eingeleitet. Bedenken hat der VfGH bezüglich der Deckelung der Mindestsicherung und der Wartefrist.

Anlass für die Prüfung ist die Beschwerde einer sechsköpfigen Familie, die als Mindestsicherung eine gedeckelte Leistung von 1.500 Euro pro Monat zuerkannt bekam - mehr dazu in VfGH prüft burgenländische Mindestsicherung.

„Aufenthaltsdauer kein sachliches Kriterium“

Im Prüfungsbeschluss vom 10. Oktober 2018 verweist der Verfassungsgerichtshof darauf, dass er bereits im März betreffend der niederösterreichische Mindestsicherung festgestellte, dass die Aufenthaltsdauer im Inland kein sachliches Kriterium für die Gewährung geringerer Leistungen ist. Eine Entscheidung wird frühestens am 26. November fallen.

Darabos will abwarten

Aus dem Büro des burgenländischen Soziallandesrates Norbert Darabos (SPÖ) hieß es dazu lediglich, dass man die Entscheidung abwarten werde. Die beste Lösung wäre eine bundeseinheitliche Regelung. Derzeit werde darauf gewartet, dass der Bund etwas vorlege.

Aus Sicht der Grünen ist die Prüfung des Verfassungsgerichtshofs keine Überraschung. „Ich habe schon bei der Beschlussfassung im Landtag davor gewarnt, dass die entsprechenden Passagen einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten würden. Meine Kritik wurde von der Landesregierung zurückgewiesen", so Landessprecherin Regina Petrik,

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