Frau mit Bambusstab geschlagen: Bedingte Haft

Ein 53-jähriger Burgenländer ist am Montag am Eisenstädter Landesgericht zu zwei Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er vor einem Jahr seine Ehefrau mit einem Bambusstab geschlagen haben soll.

„Es war mein Fehler. Es hätte nicht passieren dürfen“, beteuerte der unbescholtene Angeklagte vor Richter und Gerichtspräsident Karl Mitterhöfer. Das Urteil ist rechtskräftig. Staatsanwalt Heinz Prinke warf dem Mann aus dem Bezirk Neusiedl am See vor, dass er seiner Frau am 26. Juli 2017 mit zwei Schlägen gegen den Oberkörper Prellungen und Hämatome zugefügt habe. Nach dem Vorfall wurde außerdem ein selbst gebastelter Revolver sichergestellt, ein Betretungsverbot wurde ausgesprochen.

Ehefrau: „Wir fangen wieder ganz von vorne an“

Nachdem dieses im Jänner aufgehoben wurde, sei der Mann wieder eingezogen, schilderte seine 51-jährige Ehefrau: „Jetzt ist er wieder wie früher.“ Seit fast zwanzig Jahren sei man zusammen, 16 Jahre habe alles gepasst. „Dann ist seine Mama gestorben. Da hat alles angefangen“, meinte die Zeugin. Der Mann griff zum Alkohol. „Wenn er getrunken hat, das war nicht er“, so die Ehefrau. Vor dem Vorfall habe er einen Entzug gemacht. „Jetzt ist er brav. Er trinkt nur noch ein bis zwei Dosen Bier am Tag“, sagte die 51-Jährige. „Wir fangen wieder ganz von vorne an. Er ist auf einem Superweg dorthin.“

Der Angeklagte nahm das Urteil an, der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel. „Schauen Sie, dass das wirklich so gut funktioniert, wie Ihre Frau sagt“, gab ihm Gerichtspräsident Mitterhöfer mit auf dem Weg.