Homosexuelle kritisieren Kinderbetreuungsgeld

Zwei Burgenländerinnen, die ein Paar sind, dürfen sich nach einer künstlichen Befruchtung über Nachwuchs freuen. Weil die Frauen eingetragene Partner sind, will der Gesetzgeber nur einer Mutter Kinderbetreuungsgeld zugestehen, berichtet der „Falter“.

Es ist ein Fall, der vom Gesetzgeber einfach nicht bedacht wurde, sagen Experten - und so hat nun nur eine Mutter Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld, so die Wochenzeitung „Falter“ in der aktuellen Ausgabe. Seit sieben Jahren sind Bernadette und Sandra bereits ein Paar. 2014 ließen sich die beiden verpartnern - der Wunsch nach Kindern war immer schon groß, wie die beiden Frauen ORF-Burgenland-Reporter Martin Ganster in einem Exklusiv-Interview erzählten.

Nun wurden beide innerhalb kurzer Zeit schwanger. Im Mai kam der kleine Florian zur Welt, Bernadette erwartet ihr Kind im September. Dass beide Mütter zuhause bleiben und dafür Kinderbetreuungsgeld beziehen, sieht das Gesetz nicht vor, schilderte Bernadette. „Es ginge nicht, denn eine von uns müsste ein Flaschenkind bekommen und ein Kind müsste darauf verzichten gestillt zu werden“, so Bernadette.

Kinderbetreuungsgeld nur einmal beziehen

Denn laut Gesetz darf das Kinderbetreuungsgeld bei mehreren Kleinkindern in jeder Familie nur einmal bezogen werden, nämlich für das jüngste Kind. Würden nun beide Mütter das Kinderbetreuungsgeld beziehen, würde das - so die Argumentation des Familienministeriums - eine Bevorzugung gegenüber heterosexuellen Paaren darstellen - das sei verfassungswidrig.

Doch für Sandra und Bernadette geht es nicht um eine finanzielle Bevorzugung, sondern schlicht um das Kindeswohl, und um ihr Recht als Mütter. „Wir sehen es einfach als das Recht einer Frau, die biologisch ein Kind bekommt, dass sie auch das Recht hat es zu betreuen - und auch, dass das Kind das Anrecht auf die Mutter hat“, so Bernadette.

Mütter-Karenz

ORF

Die beiden Frauen möchten anonym bleiben

Gesetzgeber auf diesen Fall nicht vorbereitet

Doch der Gesetzgeber hat laut Rechtsexperten solch einen Fall nicht bedacht und daher keine entsprechende Regelung geschaffen. Experten würden zwar Möglichkeiten einer Gesetzes-Anpassung sehen, doch dazu scheint das Familienministerium nicht bereit, sagte Sandra.

„Uns ist vom Bundesministerium für Familie gesagt worden, dass nicht das Gesetz mir meine Rechte als Mutter beschneidet, sondern, dass meine Frau mich darum beschneidet, weil wir beschlossen haben noch ein zweites Kind zu bekommen. Deshalb stünde sie dem im Weg, dass ich zu Hause bleiben kann und finanziell abgesichert wäre“, so Sandra.

Ministerium ist unbeeindruckt

Und das, obwohl das Ministerium den Grund für die Schwangerschaftsbemühungen Bernadettes kennt. Die werdende Mutter leidet nämlich an zwei Autoimmunerkrankungen, weshalb ihr Ärzte Unfruchtbarkeit bescheinigten. Doch sie wollte nichts unversucht lassen und hoffte auf ein Wunder, das tatsächlich eingetreten sei.

Sendungshinweis

„Burgenland heute“, 8. 8. 2017

Das Ministerium zeigt sich hier unbeeindruckt, schilderte Sandra. „Wir könnten einfach abwarten, ob das Kind von meiner Frau stirbt, denn dann würden alle Ansprüche wieder an Florian gehen“, sagte Sandra. Sandra und Bernadette hoffen dennoch, dass das Familienministerium einlenkt und eine Gesetzesanpassung in Angriff nimmt. Sie haben auch eine Petition gestartet.

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