Erhöhte Waldbrandgefahr im Leithagebirge
Mit der Verordnung ist das Hantieren mit Feuer im Leithagebirge verboten. Das betreffe zum Beispiel Rauchen im Wald, Lagerfeuer und Grillfeuer, sagte Martin Mittnecker vom Landesfeuerwehrkommando. Auch im Nahbereich des Waldes ist Vorsicht geboten. Es gebe zum Beispiel Gemeinden, die Grillplätze in unmittelbarer Nähe des Waldes genehmigt hätten, diese dürfe man jetzt nicht benützen, so Mittnecker.
Trockenes Unterholz
In den vergangenen Wochen seien die Regenmengen nicht sehr ergiebig gewesen und in letzter Zeit sei kein Regen unter den Bäumen angekommen, erklärte Mittnecker: „Man braucht jetzt meiner Ansicht nach nicht damit rechnen, dass es wirklich zu einem Wipfelfeuer kommt - also dass wirklich die Bäume brennen -, aber das Unterholz, das Gestrüpp, das ist so weit so trocken, dass es hier zu Bränden kommen kann.“