Deutschkreutz: Schwierige Lage für Gemeinderat
Angefochten wurde die Wahl aufgrund von Manipulationsvorwürfen. Solange das Ermittlungsverfahren wegen der angeblichen Wahlmanipulation nicht abgeschlossen ist, bleibt die alte Gemeinderatskonstellation gültig. Ermittelt wird gegen den Bürgermeister von Deutschkrautz, Manfred Kölly von der Liste Burgenland. Mehr dazu in Wahlanfechtung: Prüfung beginnt und Wahlanfechtung: Vorerst Ergebnis aus 2012 gültig.
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Bei der Gemeinderatssitzung am Freitag wurde der Rechnungsabschluss 2017 beschlossen. Diskutiert über die Finanzgebarung von Deutschkreutz hat aber nicht der im Oktober neu gewählte Gemeinderat, sondern der alte im Jahr 2012. Bürgermeister Kölly gibt an, dass er mit der Situation selbst nicht glücklich sei, aber der Sache gelassen entgegen sieht. „Es ist natürlich eine Belastung. Ich denke, dass der Wähler bei der Wahl am 1.Oktober ein klares Votum ausgesprochen hat. Dementsprechend soll der Gemeinderat bestückt sein und zum Arbeiten beginnen“, so Kölly.
Fraktionen müssen sich in Geduld üben
Die Wahl angefochten hat die ÖVP, weil an die 200 auffällig angekreuzte Wahlkarten bei der Auszählung entdeckt worden seien - mehr dazu in ÖVP ficht Wahl in Deutschkreutz an. Mit der monatelangen Ermittlungsdauer hat ÖVP-Fraktionsführer Andreas Kacsits jedoch nicht gerechnet. „Mir dauert es zu lange. Wir haben gleich am zweiten Tag nach der Wahl begonnen, das alles aufzuzeigen. Einvernommen wurden wir im November. Seither habe ich nichts gehört“, so Kacsits.
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Auch in der SPÖ zeigen die Gemeinderäte Unmut über die Verfahrensdauer. Vor allem auch deshalb, weil noch länger kein Ende in Sicht sei, so die Befürchtung der SPÖ-Gemeinderätin Claudia Pingitzer. „Mit dieser Situation haben wir gelernt, umzugehen. Für uns gilt: Wir sind so lange Gemeinderat, bis der neue Gemeinderat angelobt ist. Das wird halt noch dauern. Es hat keinen Sinn, wenn wir jetzt spekulieren würden“, so Pingitzer.
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Befragungen noch nicht abgeschlossen
Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt hat nach den Manipulationsvorwürfen Zeugeneinvernahmen veranlasst. Die Befragungen seien aber noch nicht abgeschlossen. Auch ein erster Teil eines Schriftgutachtens der beanstandeten Wahlzettel soll bereits vorliegen. Außerdem stehe die Staatsanwaltschaft in Kontakt mit der Landeswahlbehörde, die ebenfalls ein Prüfungsverfahren eingeleitet habe.