Diskussion: Rauchen in der Arbeitszeit

Mitarbeiter der Salzburger Landeskliniken sollen Rauchpausen in Zukunft einarbeiten. Bei der KRAGES - dem Pendant im Burgenland - sieht man keinen Bedarf an der bestehenden Raucherregelung etwas zu ändern.

Ein Rundruf in den Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen im Raum Eisenstadt hat ergeben, dass an den derzeit geltenden Regelungen - rund um das Rauchen während der Arbeitszeit - nicht gerüttelt wird.

Kein „Krieg zwischen Nichtrauchern und Rauchern“

Bei der Burgenländischen Krankenanstalten Gesellschaft (KRAGES) denkt man nicht daran Rauchpausen einarbeiten zu lassen. Auch im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Eisenstadt gebe es keinen Handlungsbedarf, wie Direktor Robert Maurer betonte: „Wenn ich einen Gusto auf einen Kaffee habe und die Arbeit lässt es zu, darf ich einen Kaffee trinken. Wenn ich einen Gusto auf eine Zigarette habe und die Arbeit lässt es zu, dann darf ich das genauso tun. Was ich nicht möchte, ist ein Krieg zwischen Nichtrauchern und Rauchern.“

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ORF

Kein Recht auf Rauchpause

Ein Recht auf eine Rauchpause gibt es in Österreich grundsätzlich nicht, sagte Doris Graser-Kern, Arbeitsrechtsexpertin in der Arbeiterkammer Burgenland. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern steht lediglich die im Arbeitszeitgesetz festgelegte Pause von einer halben Stunde zu: „Die Bildschirmpause ist auch eine gesetzliche Regelung. Das darf man aber hier nicht vermischen. Da ist es so, dass man zehn Minuten nach 50 Minuten die Arbeitszeit für diese Bildschirmarbeit unterbrechen muss, aber da auch andere Tätigkeiten macht und das zählt zur Arbeitszeit.“

Rauchverbot auf Firmengelände

Vor etwa einem Jahr hat ein internationales Unternehmen mit Sitz im Burgenland ein generelles Rauchverbot auf deren Gelände verhängt, schilderte Michael Heindl, Arbeitsrechtsexperte in der Wirtschaftskammer Burgenland. Arbeitnehmer, die außerhalb der Betriebsstätte zur Zigarette greifen, müssen die Zeit später einarbeiten: „Nach Information der Firma war diese Einführung komplett problemlos. Die starken Raucher, wurde mir gesagt, haben sich entweder gefügt oder haben auch das Rauchen aufgegeben.“

Schärfere Nichtraucherschutzbestimmungen

Am 1. Mai 2018 treten in Österreich ohnehin schärfere Nichtraucherschutzbestimmungen in Kraft. Es darf dann an keinem Arbeitsplatz geraucht werden, wenn ein einziger Nichtraucher im Unternehmen beschäftigt ist. Es können aber entsprechende Raucherzonen eingerichtet werden. Von dieser Nichtraucherschutzbestimmung ausgenommen ist bekanntlich die Gastronomie.

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