Kritik an Umsetzung des Amtssprachenrechts

Angehörige der kroatischen und ungarischen Volksgruppen im Burgenland haben das in der Verfassung verankerte Recht, mit Behörden in ihrer Sprache zu verkehren. Doch die Umsetzung dieses Rechts ist mangelhaft, beklagen Vertreter der Kroaten.

Sie kritisieren die sprachliche Qualität von behördlichen Schriftstücken und verweisen auf einen Anlassfall, über den der ORF Burgenland in der Vorwoche berichtet hat: Der Pfarrer von Dürnbach (Bezirk Oberwart) Branko Kornfeind erhielt eine Anonymverfügung, die ihn zweifach empört. Er soll zu schnell gefahren sein und Strafe zahlen. Stimmt nicht, sagt der Pfarrer. Er sei zum angegeben Zeitpunkt ganz woanders gewesen und könne das auch beweisen.

branko Kornfeind

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Branko Kornfeind

61 Fehler auf eineinhalb Seiten

Noch mehr empört ihn die sprachliche Qualität der Strafverfügung. Sie ist auf sein Ersuchen hin auf Kroatisch abgefasst und strotzt vor Fehlern. Das bestätigt auch Rechtsanwalt Franjo Schruiff, Spezialist für Volksgruppenrechte. Ein derartiges Schriftstück ist ihm noch nicht untergekommen.

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Rechtsanwalt Franjo Schruiff im Gespräch mit ORF Burgenland-Redakteur Norbert Lehner

„Der Bescheid mit 61 Fehlern auf eineinhalb Seiten ist ein massiver Ausreißer. Der zweite Teil auf Serbisch - so etwas habe ich noch nie gesehen“, so Rechtsanwalt Franjo Schruiff. Generell seien die Bescheide in Kroatisch „relativ gut gemacht“, so der Anwalt. „Es gibt aber wenig Bescheide, weil die Leute eher zurückhaltend dieses Recht in Anspruch nehmen“, erklärt Schruiff.

Amtssprachenrecht in Verfassung

Das Amtssprachenrecht ist in der Verfassung verankert. In 28 burgenländischen Gemeinden ist Kroatisch und in vier Gemeinden Ungarisch als Amtssprache zugelassen. Das gilt auch für übergeordente Ämter und Behörden. Unklar ist, ob Kroatisch oder Burgenland-Kroatisch gemeint ist und ob man in einer der angeführten Gemeinden wohnen muss. Da ist vieles noch nicht ausjudiziert. Fest steht, dass nur auf Gemeindeebene das Amtssprachenrecht oft in Anspruch genommen wird.

Franjo Schruiff

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Anwalt Franjo Schruiff

„Wir wissen vom Bundeskanzleramt, dass in den meisten Gemeinden ein Großteil der Gespräche der mündlichen Amtshandlungen in kroatischer Sprache abgewickelt werden. Das Problem ist das Schriftliche: Da scheitert es oft daran, dass viele Beamte sich selber unsicher sind, in Kroatisch einen Bescheid zu verfassen“, so Schruiff. Die Beamten würden dann laut dem Anwalt den Leuten sagen: „Macht es doch bitte auf Deutsch, denn in Kroatisch dauert es viel länger“.

Keine Online-Angebote auf Kroatisch

Vertreter der Volksgruppen fordern schon lange eine sprachliche Ausbildung jener Beamten, die die Übersetzungen machen sollen. Hilfreich wären auch zweisprachige Formulare: „Die Behörden empfehlen inzwischen, man soll so viel wie möglich elektronisch übers Internet einbringen. Da wird dann aber überhaupt nichts in Kroatisch angeboten“, so Schruiff.

Amtssprache Volksgruppen

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Das Amtssprachenrecht ist in der Verfassung verankert

Das Amt der burgenländsichen Landesregierung hat schriftlich Stellung genommen. Bisher habe es keine Beschwerden von Bürgern bezüglich der Amtssprachenregelung gegeben. Dennoch soll es, um die Umsetzung zu verbessern, Gespräche mit dem Volksgruppenbeirat geben.

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