Kinderbetreuungsgeld: Reparatur gefordert

Landesrätin Verena Dunst (SPÖ) und Arbeiterkammer treten für eine Reparatur beim Kinderbetreuungsgeldgesetz ein. In dem Gesetz gebe es Lücken, die in Härtefällen zu schweren finanziellen Verlusten führen können.

Die Kritik richtet sich gegen eine Regelung bei den Anspruchsvoraussetzungen für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld. Sie erwarte, dass diese Gesetzeslücke nach der Nationalratswahl repariert werde, meinte Dunst am Donnerstag.

Sie bezog sich dabei auf einen Fall, der bereits im Juli bekannt geworden war. Eine Frau hatte nach der Geburt des Kindes das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beantragt. Dieses war aber abgelehnt worden, weil die Erwerbstätigkeit vor dem Mutterschutz durch eine Familienhospizkarenz zu lange unterbrochen war. AK und SPÖ hatten damals Kritik geübt - mehr dazu in AK-Kritik am Kinderbetreuungsgeldgesetz.

Einbußen von bis zu 10.000 Euro

Ein Anspruch besteht laut AK-Sozialrechtsexpertin Brigitte Ohr erst, wenn im letzten halben Jahr vor dem Mutterschutz eine durchgehende Erwerbstätigkeit gegeben ist, die nur bis zu 14 Tage lang unterbrochen werden darf. Als Unterbrechung gelte, wenn der Dienstgeber kein Entgelt mehr zahle.

Dazu komme es oft unverschuldet, etwa bei Familienhospizkarenz, bei Pflegekarenz, wenn die Betroffenen lange Zeit krank sind oder wenn der Arbeitgeber insolvent ist. Gibt es keinen Anspruch auf das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld, könne dies Einbußen von bis zu 10.000 Euro bedeuten, so Ohr. Seit März beziehen mehr als 20.000 Frauen in Österreich Kinderbetreuungsgeld. 512 davon im Burgenland.