AK-Kritik am Kinderbetreuungsgeldgesetz
Die Frau aus dem Bezirk Eisenstadt Umgebung hatte sechs Wochen Familienhospizkarenz in Anspruch genommen, weil ihre Mutter schwer erkrankt war. Sie war zu diesem Zeitpunkt schwanger. Nach der Geburt ihres Kindes beantragte die Frau das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld. Ihr Antrag wurde allerdings abgelehnt, weil ihre Erwerbstätigkeit vor dem Mutterschutz durch die Pflege zu lange unterbrochen worden war.
Laut AK sind nur Unterbrechungen von bis zu 14 Tagen gestattet. Statt rund 2.000 Euro erhielt die Arbeitnehmerin nur 1.000 Euro Kinderbetreuungsgeld pro Monat. Sie wandte sich darauf an die Arbeiterkammer. Es sei leider kein Einzelfall, dass Mütter wegen dieser ungerechten Bestimmung kein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld erhielten, meinte dazu AK-Sozialrechtsexpertin Brigitte Ohr. Die Arbeiterkammer fordert nun mit Unterstützung der SPÖ eine Gesetzesänderung.