ÖGB: Betriebsratswahl in Therme behindert

Der ÖGB ortet Behinderungen bei der Wahl des Arbeiterbetriebsrates in der St. Martins Therme in Frauenkirchen (Bezirk Neusiedl am See). So soll die Wahl laut Gewerkschaft bereits zum dritten Mal beeinsprucht worden sein.

Die Verantwortlichen versuchten das Votum solange zu beeinspruchen, bis sie selbst als Gewinner hervorgingen, so der Vorwurf des ÖGB. Bei der ersten Anfechtung habe man sich auf eine Neuwahl geeinigt, bei der allerdings wiederholt die Liste 1 und nicht die von der Firma bevorzugte Liste 2 gewonnen hätte. Die erneute Anfechtung sei vom Arbeits- und Sozialgericht in Eisenstadt abgewiesen worden. Nun sei gegen dieses Urteil Berufung erhoben worden. Der ÖGB-Landesvorsitzende Erich Mauersics sprach in dem Zusammenhang von einem „Kasperltheater“.

ÖGB: Schikanen begannen mit Kritik

Laut ÖGB hätten die Schikanen begonnen, nachdem der Spitzenkandidat der Liste 1 darauf hingewiesen hätte, dass die Masseure in der Therme falsch eingestuft wurden. Außerdem habe er kritisiert, dass es in einem geförderten Leitbetrieb nicht unbedingt fallweise Beschäftigung mit billigen Arbeitskräften aus dem benachbarten Ausland geben sollte.

Therme: Entlohnung der Mitarbeiter korrekt

Seitens der Therme hieß es dazu, dass man sich in dieser Angelegenheit nicht äußern könne, da die St. Martins Therme & Lodge in dem Verfahren keine Parteistellung habe. Die Entlohnung der Mitarbeiter würde jedoch den gesetzlichen und kollektivvertraglichen Richtlinien entsprechen.