Wer Anspruch auf Beschäftigungsbonus hat
Ob ein Unternehmen Anspruch auf den Beschäftigungsbonus habe, sei auch unabhängig von der Größe, betonte Natascha Kummer von der Wirtschaftskammer Burgenland. Nicht nur KMUs, sondern auch Großunternehmer würden gefördert, sofern diese zusätzliche förderfähige Arbeitsplätze schaffen würden. Staatliche Einheiten, die in keinem Wettbewerb stehen, werden nicht gefördert.
Voraussetzung: Zusätzlich eingestellte Mitarbeiter
Für ab 1. Juli zusätzlich eingestellte Mitarbeiter werden mit dem Beschäftigungsbonus drei Jahre lang 50 Prozent der Lohnnebenkosten ersetzt. Das klingt einfach, ist es aber nicht. Denn als Grundlage für das „zusätzlich“ muss zuerst der Mitarbeiterstand der Unternehmen erhoben werden. Dabei werde festgestellt, wie der Mitarbeiterstand war und der höchste Stand werde als Referenzwert herangezogen.
Debatte: Flexibler arbeiten - aber wie?
Es werden auch nicht alle Arbeitnehmer gefördert. Förderungsfähig sind laut Kummer Jobwechsler oder auch Leute, die vorher arbeitslos gemeldet waren oder an einer gesetzlich geregelten Ausbildung teilgenommen haben.
Förderanträge bei aws
Entsprechende Förderanträge können seit Samstag bei der Austria Wirtschaftsservice GesmbH (aws) eingebracht werden. Für den Beschäftigtenstand braucht man eine Bestätigung des Steuerberaters bzw. des Wirtschaftstreuhänders, Doppelförderungen sind ausgeschlossen. Zwei Milliarden Euro sind in dem Topf, aus dem der Bonus gespeist wird.