Nach Tod von Bürgermeister: Chirurg verurteilt

Mit einem Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung ist heute in Eisenstadt der Prozess gegen einen Chirurgen zu Ende gegangen. Sein Patient - der Bürgermeister von Neuberg - starb im März des Vorjahres an den Folgen einer Blinddarm-OP.

Der Arzt wurde zu einer Geldstrafe von 18.000 Euro verurteilt. Der Angeklagte hat das Urteil angenommen. Im März des Vorjahres wurde der 49-jährige Bürgermeister von Neuberg (Bezirk Güssing), Daniel Neubauer, im Krankenhaus Güssing operiert. Nach der Blinddarmoperation gab es Komplikationen, daraufhin wurde der 49-Jährige noch einmal operiert. Sein Zustand verschlechterte sich danach allerdings weiter, Neubauer starb.

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Verteidiger Dieter Gschiel

Die Verteidigung ist in einer ersten Stellungnahme mit dem Urteil zufrieden.

Zu spät reagiert

Der Prozess war im November vertagt worden, um ein zusätzliches Gutachten eines sachverständigen Anästhesisten einzuholen. Diesem am Donnerstag dem Gericht präsentierten Gutachten zufolge hätte der Arzt den Zustand des Patienten früher erkennen und schneller darauf reagieren müssen. Hier erklärte sich der angeklagte Arzt auch teilgeständig.

Prozess

ORF

Der Arzt vor Gericht

Heftig diskutiert wurde auch die Wahl der OP-Methode. Hier hielt der chirurgische Sachverständige fest, die Methode nicht als falsch zu werten, weil es sich um einen Sonderfall gehandelt habe.

Familie hofft auf weitere Ermittlungen

In ihrer Urteilsbegründung erklärte Richterin Doris Halper-Praunias, der Mediziner habe eindeutig fahrlässig gehandelt, hob aber hervor, dass der Chirurg verspätet zum Patienten gerufen worden war. Die Privatbeteiligtenvertreterin Karin Prutsch nahm das auch zum Anlass, Rechtmittel anzumelden. Sie werde hier grobe Fahrlässigkeit vorwerfen. „Der Familie geht es sehr schlecht, vor allem der Witwe. Sie hofft auch, dass weiter ermittelt wird gegen einen anderen Arzt“, so Prutsch am Donnerstag nach dem Prozess.

Die Staatsanwaltschaft meldete Berufung wegen Nichtigkeit und der Strafhöhe an. Die Staatsanwaltschaft geht aufgrund der Verfahrensergebnisse von grober Fahrlässigkeit aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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