Arbeitnehmerveranlagung ohne Antrag

Das Jahr 2017 bringt einige Veränderungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich mit der Arbeitnehmerveranlagung ihr Geld vom Finanzamt zurückholen möchten. Nach der Steuerreform 2016 funktioniert das erstmals auch ohne Antrag.

Laut Arbeiterkammer bringt die Steuerreform 2016 eine jährliche finanzielle Entlastung für Arbeitnehmerinnen und -nehmer von 5,2 Milliarden Euro österreichweit. Eine Entwicklung, von der nicht nur die Dienstnehmer profitieren würden, sagte Arbeiterkammer-Vizepräsident Gerhard Michalitsch. „Wir haben schon im Jahr 2016 die ersten Auswirkungen auf den privaten Konsum gesehen, es wird mehr ausgegeben. Die Wirtschaft wird angekurbelt und es gibt auch dadurch positive Entwicklungen in der Wirtschaft“, so Michalitsch.

Die Österreicherinnen und Österreicher lassen aber jedes Jahr rund 200 Millionen Euro am Finanzamt liegen. Geld, das eigentlich den Arbeitnehmerinnen und -nehmern zustehen würde. Die Arbeiterkammer möchte daher über die Möglichkeiten informieren, sich das Geld zurückzuholen. Alleine im Burgenland waren es durch die Beratungen der AK-Experten im vergangenen Jahr 1,7 Millionen Euro.

Neuerung nach Steuerreform 2016

Die größte Neuerung nach der Steuerreform 2016 ist die Arbeitnehmerveranlagung ohne Antrag. „Sie wird nicht rückwirkend in Kraft gesetzt, sondern erstmals für die Arbeiternehmerveranlagung 2016. Sie wird dann vom Finanzamt gemacht, wenn nur Lohnsteuerpflichtige Einkünfte vorliegen. Wenn keine Pflichtveranlagung gegeben ist, wenn der Steuerpflichtige noch nicht bis Juni diese Veranlagung beantragt hat und wenn aus der Berechnung eine Gutschrift herauskommt“, so AK-Steuerexperte Reinhold Haring.

AK will weitere Maßnahmen setzen

Neu ist unter anderem die Erhöhung der Negativsteuer und die Verdoppelung des Kinderfreibetrages. Grundsätzlich zeigt sich die Arbeiterkammer mit der Steuerreform zufrieden, damit das System aber auch weiterhin stabil und gerecht bleibe, brauche es weitere Maßnahmen, sagte Michalitsch.

„Wir werden dranbleiben beim Kampf gegen die kalte Progression, beim Mindestlohn und der steuerlichen Entlastung unterer Einkommen und bei der Millionärssteuer und Trockenlegung der Steueroasen. Wir werden auch dranbleiben bei der Einführung der Finanztransaktionssteuer und bei der Implementierung einer Wertschöpfungsabgabe“, so Michalitsch. Die Arbeiterkammer bietet im März im ganzen Burgenland insgesamt acht Termine zur Lohnsteuerberatung an. Der nächste Beratungstag findet am Montag in Oberwart statt.