Unfall nach Wendemanöver: Bedingte Haft

Nach einem Auffahrunfall im Vorjahr auf der S31 ist ein 43-jähriger Mann am Dienstag zu sieben Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Mann soll mit einem Klein-Lkw ein Wendemanöver versucht haben. Dabei krachte ein Motorradfahrer in den Kleinlaster.

Der Motorradfahrer wurde bei dem Unfall schwer verletzt. Daher musste sich der 43-Jährige vor Gericht wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung verantworten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

Crash mit Biker bei Wendemanöver auf Schnellstraße

Der folgenschwere Unfall passierte im September 2016: Der Lenker aus Ungarn war im September auf der S31 im Bereich der Umfahrung von Eisenstadt unterwegs. Im Abschnitt, wo die Schnellstraße von vier auf zwei Spuren zusammengeleitet wird und die Betonmittelleitwand endet, soll er mit dem Klein-Lkw abgebremst und dann versucht haben, nach links in die Gegenfahrbahn einzubiegen.

Der nachkommende Motorradfahrer bremste zwar ebenfalls, konnte jedoch nicht mehr rechtzeitig anhalten und stieß gegen den Klein-Lkw. Dabei wurde er über das Fahrzeug geschleudert und erlitt unter anderem einen Trümmerbruch des Oberschenkels. Der Biker ist durch Schmerzen noch immer gesundheitlich beeinträchtigt. Der Angeklagte soll bei der Fahrt durch einen Kühlschrank, den er transportierte, in der Sicht nach rückwärts eingeschränkt gewesen sein.

3.000 Euro Schmerzensgeld

Zusätzlich zur bedingten Freiheitsstrafe ordnete das Gericht auch die Zahlung von 3.000 Euro Schmerzensgeld an. Neben seiner bisherigen Unbescholtenheit wurde auch die weitgehend geständige Verantwortung des Mannes als mildernd berücksichtigt.