Neues Erbrecht begünstigt Ehepartner

Mit Jahresbeginn gilt ein neues Erbrecht. Die Reform bringt unter anderem eine Besserstellung der Ehepartner. Hat der Verstorbene keine Nachkommen und ist kein Testament vorhanden, erbt alles der Ehepartner.

Ist kein Testament vorhanden, wird die Frage, wer was erbt, durch das Gesetz geregelt. Im neuen Erbrecht werden die Ehegatten besser gestellt. Hat der Verstorbene keine Nachkommen, ist der Ehegatte der alleinige gesetzliche Erbe. Die Besserstellung des Ehepartners erfolge zu Lasten der Seitenverwandten, also der Geschwister, erklärte der Eisenstädter Notar, Heinz Manninger.

Neue Formvorschriften für Testament

Wer will, dass die Geschwister etwas erben, muss also ein entsprechendes Testament machen. Dabei gelten nun strengere Formvorschriften. Wird das Testament am Computer geschrieben, müssen drei Zeugen unterschreiben. Außerdem muss ein Zusatz formuliert werden, dass die Urkunde den letzten Willen des Erblassers enthält.

Norbert Lehner und Heinz Manninger

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ORF-Redakteur Norbert Lehner und Heinz Manninger

Erbberechtigt sind künftig auch die Lebensgefährten. Sie erben allerdings nur, wenn der Verstorbene keine Verwandten hinterlässt. Selbst wenn zum Beispiel nur ein Cousin vorhanden ist, erbt dieser alles und der Lebensgefährte bekommt nichts. Aber: Selbst wenn er nicht erbt, dürfe der Lebensgefährte noch ein Jahr in der gemeinsamen Wohnung leben, Manninger. Danach ende das Wohnrecht aber und der Lebensgefährte müsse ausziehen.

Eltern keine Pflichtteilsberechtigten mehr

Eine Änderung gibt es auch bei den Pflichtteilsberechtigten, also jenen Personen, die in jedem Fall einen Teil des Erbes bekommen - etwa die Kinder des Verstorbenen. Dieser Personenkreis wird eingeschränkt: Die Eltern gehören künftig nicht mehr dazu.