Buschenschankgesetz geändert

In der Landtagssitzung am Donnerstag haben die Abgeordneten gesetzliche Anpassungen vorgenommen, die die Landesbeamten betreffen, über das Asylproblem diskutiert sowie das Buschenschankgesetz geändert.

Buschenschankbetreiber dürfen nach Missernten Wein und Trauben zukaufen, konkret 1.500 Liter Wein und 2.000 Kilo Trauben pro Hektar. Eine Maßnahme, die mit den Wetterkapriolen des heurigen Jahres begründet wird.

Regierung für Gesetzesänderung

„Wir wissen aber leider auch, dass es im heurigen Jahr Frostschäden im Frühjahr und Hagelschauer im Sommer gegeben hat und letztendlich ergibt das einen Weinmangel“, so der Abgeordnete Wolfgang Sodl (SPÖ).

Karin Stampfel (FPÖ) stößt in das gleiche Horn: „Die Frostschäden sowie als Draufgabe noch die Hagelschäden und Überflutungen haben hier einige, vor allem kleinere Betriebe an den Rand ihrer Existenz gebracht.“

Opposition stimmt Gesetzesänderung zu

Auch die Opposition ist für diese Gesetzesänderung. „Wir stimmen gerne dieser Änderung des Buschenschankgesetzes zu, weil sie nicht nur für die Betreiber wichtig ist sondern auch für die Wertschöpfung und den Tourismus“, so Walter Temmel (ÖVP).

Live im Internet

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Auch die Grünen, das Bündnis Liste Burgenland und der fraktionslose Abgeordnete Gerhard Steier stimmten für diese Gesetzesänderung. Wolfgang Spitzmüller (Die Grünen): „Es soll dem Buschenschank in Zukunft möglich sein, auch Wein, der Obstwein genannt wird, auszuschenken. Das war deshalb notwendig, aufgrund der Uhudler- Diskussion.“

Manfred Kölly (Bündnis Liste Burgenland) sagte: „Ich bin mit sehr vielen Buschenschankbetrieben sehr gut und bin auch sehr oft dort. Sie sollten dort auch einmal hingehen, damit Sie sehen, was sich dort abspielt. Der kauft jetzt schon Wein zu, wir legalisieren es ja nur.“

Jagdgesetz

Zwischendurch kam ein Thema hoch, das heute gar nicht auf der Tagesordnung steht: die Änderungen im Jagdgesetz. Die Opposition kritisiert heftig die Art und Weise, wie Landesrätin Verena Dunst (SPÖ) diese Gesetzesänderung vorbereitet. Eine Diskussion, die wohl auch in den nächsten Landtagssitzungen geführt werden wird.

Asylfragen an Regierungsmitglieder

In den Anfragen der Abgeordneten an die Regierungsmitglieder tauchte mehrmals das Thema Asyl auf. Dabei stieß man sehr rasch auf Kompetenzgrenzen. Für vieles in diesem Bereich ist nicht das Land, sondern der Bund zuständig.

Frage des Zauns sei Bundesentscheidung

Der Abgeordnete Markus Ulram (ÖVP) richtete seine Frage an Landeshauptmannstellvertreter Johann Tschürtz (FPÖ): „Ist diese Vorbereitung des Zauns, mit einer Länge von rund 1,8 Kilometern, neben dem Grenzübergang in Nickelsdorf aus Ihrer Sicht ausreichend?“ Tschürtz antwortete: „Aus meiner Sicht ist diese Vorgehensweise in Ordnung, aber sicherlich nicht ausreichend. Wir alle wissen, dass die freiheitliche Politik das breiter haben möchte. Aber das ist eine Bundesentscheidung und da habe ich keine Möglichkeit hier Einfluss zu nehmen.“

Land habe Asylproblem befriedigend gelöst

Das Land habe das Asylproblem bisher befriedigend gelöst, sagte der zuständige Landesrat Norbert Darabos (SPÖ) und verwies auf die Unterbringung der Asylwerber. Abgeordneten Rudolf Strommer (ÖVP) fragt: „Wie bereiten wir uns vor, dass dieses Jahr 2015, wo wir de facto überrascht wurden, dass solche Dinge nicht mehr so passieren. Gibt es von Ihrer Seite hier Vorkehrungen?“ Darabos beantwortete das so: „Eine etwas eigenartige Frage. Also wir bereiten uns nicht vor, im Burgenland. Wir bereiten uns vor mit den Quartieren. Das ist meine Zuständigkeit. Diese Quartiere sind da. Wir haben sogar sehr viele Quartiere, die frei sind. Die andere Geschichte ist eine Sache der Bundesregierung.“

Studiogespräch Landtagspräsident Illedits

Landtagspräsident Christian Illedits möchte den Landtag noch attraktiver für Bürger machen.