Mutter schlägt Kinder: Bedingte Haftstrafe

Eine Mutter, die ihren Sohn und ihre Tochter geschlagen und getreten haben soll - als beide noch unmündig waren - ist heute in Eisenstadt vor Gericht gestanden. Die 43-jährige Polizistin bekannte sich nicht schuldig, wurde aber vom Schöffensenat verurteilt.

Die Frau fasste eine bedingte Haftstrafe von sechs Monaten sowie eine Geldstrafe von 3.600 Euro aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet, dass die Angeklagte ihre Kinder ab dem Jahr 2009 misshandelt und erniedrigt haben soll, wenn deren Verhalten nicht ihren Erwartungen entsprochen habe. So habe die Angeklagte ihren Sohn aus dem Zimmer gezerrt und ins Erdgeschoß „hinuntergetreten“, als er nicht mit dem Hund spazieren gehen wollte.

Kinder bestätigen Vorwürfe

Die Übergriffe seien stark von der Tagesverfassung der 43-Jährigen abhängig gewesen, so die Staatsanwältin. Nachdem der Sohn im Juni 2011 zu seinem Vater gezogen sei, habe die Frau ihre Aggressionen gegen ihre Tochter gerichtet. Die beiden Kinder bestätigten heute vor Gericht die Vorwürfe.

Die Polizistin bekannte sich nicht schuldig. Der Schöffensenat sprach sie schließlich schuldig. Er verurteilte sie aber nicht wegen Gewaltausübung, sondern wegen Quälerei und Vernachlässigen von unmündigen, wehrlosen Personen. Zusätzlich zur bedingten Haftstrafe und der Geldstrafe muss sie den beiden Kindern je 2.500 Euro zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftigt, die 43-Jährige erbat sich Bedenkzeit.