BEGAS-Prozess: Berufungen gegen Urteil

Der BEGAS-Prozess gegen den ehemaligen BEGAS-Vorstand Reinhard Schweifer geht in die nächste Instanz. Sowohl Schweifer, der in der Vorwoche wegen Untreue schuldig gesprochen worden ist, als auch die Korruptions-Staatsanwaltschaft haben Rechtsmittel eingelegt.

Vergangenen Donnerstag ist Reinhard Schweifer, Ex-Technik-Vorstand der BEGAS, im Landesgericht Eisenstadt wegen Untreue zu einer bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Das Gericht hat es als erwiesen angesehen, dass Schweifer wissentlich ungerechtfertigte Prämienzahlungen in Höhe von rund 39.000 Euro erhalten habe. Diese 39.000 soll Schweifer an die Energie Burgenland - BEGAS und BEWAG wurden mittlerweile fusioniert - zurückzahlen.

Schweifer, der sich nicht schuldig bekannt hat, erbat Bedenkzeit, jetzt steht fest, dass er das Urteil nicht akzeptiert. Am Dienstag sagte Schweifers Anwalt Philipp Metlich gegenüber Radio Burgenland, dass Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung dagegen angemeldet wurden. Aber auch die Anklägerseite ist mit dem Urteil offenbar nicht zufrieden, wenn auch aus anderen Gründen als Schweifer, der einen Freispruch wollte.

Prozess geht in nächste Instanz

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, von der die Anklage kommt, teilte am Dienstag mit, dass sie ebenfalls Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet hat. Damit geht die Strafsache in die nächste Instanz. Im BEGAS-Prozess in Eisenstadt sind nach dem Urteil gegen Reinhard Schweifer, und nachdem Ex-Begas Chef Rudolf Simandl nach wie vor verhandlungsunfähig ist, nur mehr zwei Angeklagte, zwei ehemalige BEGAS-Manager, übrig geblieben. Das Verfahren in Eisenstadt wird am 6. Juli fortgesetzt.

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