Osterfeuer: Was es zu beachten gilt
Das Verbrennen von Stroh, Holz, Rebschnitt und anderer biogener Materialien im Freien ist prinzipiell verboten. Ausnahmen sind Brauchtumsfeuer zur Sommer- und Wintersonnenwende und zu Ostern. Dabei dürfen ausschließlich trockene, biogene, unbeschichtete und unlackierte Materialien angezündet werden - im Idealfall trockenes Brennholz, so Martin Mittnecker vom Landesfeuerwehrkommando.
Nur unter Aufsicht
Außerdem dürfe man Osterfeuer nur bei Windstille anzünden, der Abstand zu Gebäuden müsse mindestens 25 Meter betragen. Wichtig sei auch, dass Osterfeuer immer unter Aufsicht betrieben werden. „Die Person, die diese Aufsicht wahrnimmt, muss auch in der Lage sein, das Osterfeuer zu löschen. Das bedeutet, man sollte die entsprechenden Löschmittel bereit halten“, so Mittnecker.
Durch Osterfeuer werden bei den Feuerwehren immer wieder Fehlalarme ausgelöst. Das ließe sich vermeiden, indem man die Landessicherheitszentrale vorab verständig, so Mittnecker. Von Vorteil wäre es auch, die Gemeinde und die Ortsfeuerwehr über geplante Osterfeuern zu informieren.