Arbeit am 8. Dezember korrekt entlohnen

Der 8. Dezember hat sich vor allem für die großen Handelsketten zu einem wichtigen Einkaufstag für das Weihnachtsgeschäft entwickelt. Arbeit am Einkaufsfeiertag müsse aber korrekt entlohnt werden, sagte SPÖ-Arbeitsmarktsprecher Robert Hergovich.

Viele wüssten nicht, dass den Beschäftigten für ihre Arbeit am 8. Dezember Feiertagsentgelt, Ersatzfreizeit, sowie abhängig von der Beschäftigung auch Überstunden- oder normales Arbeitsentgelt zustünden, so Hergovich. Im Burgenland sind rund 15.000 Menschen im Handel beschäftigt. Die Arbeit am 8. Dezember basiere auf Freiwilligkeit, betonte Hergovich. Das sei ein Entgegenkommen der Angestellten gegenüber ihrem Arbeitgeber und sollte auch entsprechend korrekt belohnt werden.

Einkaufen am 8. Dezember

1995 hatten die Geschäfte am 8. Dezember erstmals österreichweit geöffnet. Laut Wirtschaftskammer kann man im Burgenland in rund 70 Prozent der Geschäfte am Feiertag einkaufen.

Beratungsstellen helfen bei Problemen

Bei Ungereimtheiten empfahl Hergovich den Arbeitnehmern, sich an die Beratungsstellen von Arbeiterkammer und ÖGB zu wenden. Die Gewerkschaft setze sich auch für jene Angestellten ein, die heuer von einer Insolvenz betroffen seien, wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Zielpunkt - mehr dazu in Zukunft für Zielpunkt ungewiss.

Er unterstütze die Bemühungen von Gewerkschaft und Betriebsrat, so Hergovich. Die Angestellten müssten vom Insolvenzentgeltfonds rasch entlohnt werden und bräuchten danach ein entsprechendes Angebot für die Zukunft.