Flüchtlingskinder haben Recht auf Schule

Die Schulpflicht gilt auch für Flüchtlingskinder. Noch ist nicht fix, wie viele von ihnen ab 7. September im Burgenland zur Schule gehen werden. Der Landesschulrat trifft derzeit entsprechende Vorbereitungen.

In einem Rundschreiben des Unterrichtsministeriums an die Landesschulräte hieß es, dass die Schule für Flüchtlingskinder wieder einen geschützten Raum mit geregeltem Tagesablauf bietet. In dem Schreiben wurde auch klargestellt, dass alle in Österreich lebenden Kinder das Recht und die Pflicht haben, die Schule zu besuchen - mehr dazu in „Hohe Fluktuation“ an Schulen erwartet.

Noch keine genauen Zahlen

Laut Landesschulratspräsident Heinz Josef Zitz wurde im Juni ein Mengengerüst erhoben. Damals ging man von rund 100 betroffenen Kindern aus. Es gebe im Landesschulrat eine eigene Beauftragte zu diesem Thema und man sei in ständigem Kontakt zum Asylkoordinator des Landes, so Zitz. Man sei gerade dabei, neue Mengengerüste zu erheben. Das sei sehr schwierig, weil sich die Flüchtlingssituation und die Zuweisung von Asylwerbern an die jeweiligen Flüchtlingsunterbringungen ständig ändere.

Zitz rechnet mit Bedarf an Dolmetschern

In den beiden Wochen vor Schulstart ist man bemüht, die genaue Anzahl der Flüchtlingskinder für den Schulbeginn festzulegen, um auch zu sehen, ob noch Betreuungspersonal nötig ist. Man sei im Burgenland grundsätzlich auf mehrsprachigen Unterricht sehr gut vorbereitet, werde aber vermutlich noch Dolmetscher brauchen, so Zitz.

Dafür gebe es auch Unterstützung von Seiten des Bildungsministeriums. Natürlich werde auch das Finanzministerium gefordert sein, zusätzliche Ressourcen für Kinder mit Migrationshintergrund zur Verfügung zu stellen, so Zitz. Aufgabe des Landesschulrates sei es, den Kindern Wissen zu vermitteln und man sei bemüht, diesem Auftrag auch so gut es gehe nachzukommen, so Zitz.