Einigung bei Durchgriffsrecht
Jetzt ist es fix: Durch diese Verfassungsänderung wird der Bund künftig selbst Quartiere für Asylwerber in den Ländern errichten können - auch, wenn die Gemeinden dagegen sind. Dieses Durchgriffsrecht braucht eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat - was nun durch die Grünen geschieht - mehr dazu in Asyl: Einigung auf Durchgriffsrecht (news.ORF.at; 17.8.2015)
Außerdem ist eine Mindest-Asyl-Quote vorgesehen. Gerechnet an der Einwohnerzahl sollen in den Gemeinden jeweils 1,5 Prozent Asylwerber unterkommen. Im Burgenland sind laut dem Innenministerium 1.536 Flüchtlinge untergebracht. Das entspricht rund 0,5 Prozent der Bevölkerung.
Link:
- Geld für Flüchtlingsbetreuung (burgenland.ORF.at; 15.8.2015)