Anklage gegen Simandl beeinsprucht

Der Anwalt von Rudolf Simandl hat die Anklage gegen den Ex-BEGAS-Vorstand beeinsprucht. Der Strafrechtsprozess dürfte somit erst in einigen Monaten beginnen, wenn überhaupt. Simandl sei nach wie vor sehr krank, so sein Anwalt.

Ob sich Rudolf Simandl strafrechtlich vor Gericht verantworten muss, ist aus Sicht seines Anwalts Roland Kier offen. Simandl sei nach wie vor sehr krank. Wird er von einem Sachverständigen als nicht verhandlungsfähig eingestuft, kann der Prozess nicht beginnen. In seiner Abwesenheit dürfe nicht über Simandl verhandelt werden, so Kier. Unabhängig davon hat Kier die Anklage gegen Simandl beeinsprucht.

Am Zug ist jetzt das Oberlandesgericht Wien. Es muss entscheiden, ob die von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft erhobenen Fakten für eine Anklage ausreichen. Das dauert, laut Kier, zwischen 2 und 6 Monaten. Geprüft werde auch, ob die Verhandlung in Eisenstadt stattfinden wird.

Mehr als vier Millionen Schaden

Neben Simandl müssen sich auch Ex-BEGAS-Vorstand Reinhard Schweifer und fünf weitere Personen vor Gericht verantworten. Simandl werden Untreue, Veruntreuung, gewerbsmäßiger schwerer Betrung und Geschenkannahme vorgeworfen. Der verursachte Schaden: insgesamt mehr als vier Millionen Euro.

Rudolf Simandl

ORF

Simandl ließ sich ab 1997 unter anderem systematisch private Ausgaben und Anschaffungen von der BEGAS bezahlen.

Anklageschrift umfasst 122 Seiten

In der dem ORF Burgenland exlusiv vorliegenden Anklageschrift wird das „System Simandl“ auf 122 Seiten genau beschrieben. Der Vorstandsdirektor hat sich ab 1997 unter anderem systematisch private Ausgaben und Anschaffungen von der BEGAS bezahlen lassen. Das betrifft zum Beispiel private Bewirtungskosten in Höhe von 7.000 Euro oder private Fernreisen um 22.000 Euro.

Privat genutzte Fachliteratur schlägt mit 47.000 Euro zu Buche. Simandl genehmigte sich aber auch ungerechtfertigte Gehaltserhöhungen. Schaden: 130.000 Euro. Provisionen aus Veranlagungen der BEGAS ließ Simandl auf ein Konto überweisen, über das er via Mittelsmänner verfügen konnte. Schaden: 990.000 Euro. Diese Liste ließe sich noch weiter fortsetzen.

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