Fahrplan zu „Landtag neu“

Die rot-blaue Koalition steht fest. Nun müssen die neue Regierung und die Abgeordneten in einer konstituierenden Landtagssitzung angelobt werden. Vorher ist aber eine Präsidialsitzung notwendig. Diese ist für den 18. Juni anberaumt.

Bei der Präsidialsitzung wird die Sitzordnung im Landtag festgelegt. Weiters müssen von den Landtagsklubs Wahlvorschläge eingebracht werden und zwar für die drei Landtagspräsidenten, die Schriftführer, Ordner und die Abgeordneten zum Bundesrat.

Weiters müssen die Wahlvorschläge für den Landesrechnungshofausschuss eingebracht werden. Hier steht der ÖVP - als größter Oppositionspartei - der Vorsitz zu, den Grünen der Stellvertreter. SPÖ, FPÖ und LBL entsenden Mitglieder und Ersatzmitglieder.

Konstituierende Landtagssitzung

Die Präsidialsitzung muss mindestens 48 Stunden vor der konstituierenden Landtagssitzung tagen, damit die Landtagsdirektion Zeit hat, die entsprechenden Wahlzettel vorzubereiten. Da die Präsidiale am 18. Juni stattfindet, ist die konstituierende Landtagssitzung am Donnerstag dem 25. Juni wahrscheinlich. Am 2. Juli könnte dann Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) die Regierungserklärung abgeben.

Bei der konstituierenden Landtagssitzung werden zuerst die Abgeordneten vom alten Landtagspräsidenten - in dem Fall von Gerhard Steier - angelobt. Dann wird der neue Landtagspräsident gewählt, es erfolgt der Vorsitzwechsel und dann werden der Zweite und Dritte Präsident gewählt.

Bei Landtagspräsidenten gilt noch Proporz

Der neue Erste Landtagspräsident, also Christian Illedits (SPÖ), wird von allen Abgeordneten gewählt, Rudolf Strommer (ÖVP) als zweiter nur mehr von den Abgeordneten der Volkspartei und Ilse Benkö (FPÖ) nur mehr mit den Stimmen der Sozialdemokraten. Das deshalb, weil die Position des dritten Präsidenten eigentlich der SPÖ zustehen würde. Anders als bei der Bildung der Landesregierung wurde der Proporz bei der Besetzung der Landtagspräsidenten nämlich nicht abgeschafft.

Dann erfolgen die Wahlen der Schriftführer und Ordner sowie des Landesrechnungshofausschusses und der Abgeordneten zum Bundesrates. In den Bundesrat werden zwei Mitglieder der SPÖ und ein Mitglied der ÖVP entsandt.

Landeshauptmann von Bundespräsidenten angelobt

Die siebenköpfige Landesregierung wird in einem Wahlgang gewählt. So die Wahl wie geplant über die Bühne geht, wird dann der Landeshauptmann vom Landtagspräsidenten angelobt. Die Regierungsmitglieder wiederum werden vom Landeshauptmann auf die Landesverfassung angelobt. Der Landeshauptmann wird dann später durch den Bundespräsidenten auf die Bundesverfassung angelobt.

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