Swimmingpools: Neue Gebühren

Durch das neue Kanalgesetz fallen für Swimmingpools Kanalgebühren an. Die Höhe der Abgaben ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Wie das Beispiel Eisenstadt zeigt, können aber ein paar hundert Euro zusammenkommen.

Gebührenpflichtig sind alle Pools mit einem Fassungsvermögen von mehr als zehn Kubikmetern, egal, wie sie ausgeführt sind. Auch große Planschbecken fallen unter das neue Landesgesetz. Lediglich Schwimmteiche sind ausgenommen. In Eisenstadt sind für einen vier mal acht Meter großen Standardpool einmalig 400 Euro und jährlich 30 bis 50 Euro zusätzlich zu bezahlen.

Gemeinden müssen bis Herbst Bestand erheben

Allerdings ist das von Gemeinde zu Gemeinde verschieden, je nachdem, ob die Kanalgebühren nach bebauter Fläche oder nach dem Wasserverbrauch berechnet werden. Im letzten Fall wird nur die einmalige Anschlussgebühr fällig, jährliche Mehrkosten gibt es nicht. Bis Herbst müssen die Gemeinden den Poolbestand erheben. Eisenstadt etwa bittet die Poolbesitzer, sich zu melden, andere schicken Vermesser aus.

Swimmingpool

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Da viele das Poolwasser gar nicht in den Kanal leiten, kommt es bereits zu Beschwerden. Dass diese von Erfolg gekrönt sein könnten, glaubt die Leiterin der Gemeindeabteilung des Landes, Brigitte Novosel, freilich nicht.

„Es handelt sich um Schmutzwasser“

„Was jetzt die Wasserqualität betrifft, so ist zu sagen, dass es sich hier eindeutig um Schmutzwasser handelt. Wir haben uns da absolut abgesichert. Es gibt Gutachten, die besagen, dass das Wasser im Schimmbecken Schmutzwasser ist. Auch wer nicht einleitet, muss zahlen“, so Novosel. Allerdings hat sich ein oberösterreichischer Rechtsanwalt erfolgreich gegen Abwassergebühren für nicht in den Kanal geleitetes Wasser gewehrt.