„Kuvert-Affäre“: „Profil“ verurteilt

„Profil“ ist wegen seiner Berichterstattung zur sogenannten „Kuvert-Affäre“ verurteilt worden. Wie berichtet wurde in mehreren Artikeln behauptet, Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) hätte vom Industriellen Manfred Swarovski Ende 2009 in Wattens ein Kuvert mit 10.000 Euro erhalten.

„Profil“ stützte sich dabei auf die Aussage des Ex-Swarco-Vorstandes Andreas Wecht. Sowohl Niessl als auch Swarovski dementierten das und wiesen das Ganze als ungeheuerlichen Vorwurf zurück. Niessl hatte das Nachrichtenmagazin geklagt und nun Recht bekommen.

Niessl vor dem Profil-Prozess

ORF/Norbert Lehner

Landeshauptmann Hans Niessl vor dem Prozess

„Profil“ wurde nun vom Handelsgericht Wien verurteilt, diese Behauptung zu unterlassen und einen Widerruf sowohl online als auch im Magazin zu bringen. Weiters wurde eine einstweilige Verfügung gegen „profil“ erlassen, diese oder inhaltsgleiche Behauptungen weiter zu verbreiten. Das Gericht erkannte aufgrund der Zeugenaussagen, dass Niessl zu keinem Zeitpunkt weder von Swarovski noch von jemand anderem aus dem Bereich der Swarco AG einen Geldbetrag von 10.000 Euro erhalten hat, die Behauptung sei unwahr, weil Niessl weder 2009 noch 2010 in Wattens war.

Andreas Wecht

ORF/W. Schneeberger

Andreas Wecht

Aussagen von Wecht angezweifelt

Das Beweisverfahren brachte für das Gericht keinerlei nachvollziehbaren Anhaltspunkt, dass es zu dieser Geldübergabe gekommen sei. Die Zweifel an der Richtigkeit der Aussagen von Andreas Wecht wurden für das Gericht angesichts der offensichtlichen Probleme im Zusammenhang mit dem Ausscheiden Wechts aus der Swarco AG und der Auflösung seines Dienstverhältnisses aufgrund seiner persönlichen Alkoholprobleme noch verstärkt. Weiters heißt es: „Pressefreiheit finde ihre Grenze dort, wo mit unwahren Behauptungen in die Ehre der Objekte der Berichterstattung eingegriffen wird. Ein Informationsinteresse an unwahren Tatsachenbehauptungen gebe es zudem nicht.“ Das Unterlassungsurteil ist nicht rechtskräftig. Die einstweilige Verfügung tritt sofort in Kraft.

Niessl: „Lügengebäude zusammengebrochen“

„Das Nachrichtenmagazin ‚profil‘ ist einer abenteuerlichen Lügengeschichte aufgesessen. Das Gericht hat nun die Wahrheit meiner Aussagen vollinhaltlich bestätigt. Das Lügengebäude ist endgültig in sich zusammengebrochen“, teilte Landeshauptmann Niessl in einer Aussendung mit. Laut Niessl sei es in Hinblick auf den Gang zum Gericht nicht nur darum gegangen, „meinen eigenen Ruf zu schützen, sondern auch den des Wirtschaftsstandortes Burgenland insgesamt. Es ist verwunderlich, dass ‚profil‘ sich für eine derart haltlose Kampagne vor den Karren spannen ließ“, so der Landeshauptmann in einer ersten Reaktion.

„Profil“ entscheidet über Rechtsmittel

Das Nachrichtenmagazin „profil“ will kommende Woche entscheiden, ob es gegen das Urteil des Wiener Handelsgericht in der „Kuvert-Affäre“ Rechtsmittel einlegen will. Herausgeber Christian Rainer kritisierte in einer ersten Reaktion, „dass hier Journalisten verurteilt werden und nicht derjenige, der zitiert wird“. Dies sei ein „schwerer Fehler“, sagte er zur APA: „Ich finde es bemerkenswert, dass die österreichische Rechtsordnung nicht zulässt, über Aussagen eines Spitzenmanagers gegen einen Spitzenpolitiker zu berichten.“

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