Baby vom Stiefvater: Anklage ist fertig
Dem gebürtigen Wiener wird schwerer sexueller Missbrauch einer Unmündigen, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses und Vernachlässigen einer Unmündigen vorgeworfen. Das Mädchen hatte das vom Stiefvater gezeugte Kind im November 2013 zuhause zur Welt gebracht. Die Zwölfjährige ist erst drei Tage nachdem sie entbunden hatte, in ein Krankenhaus gebracht worden. Mittlerweile leben das Mädchen und ihr Baby bei einer Pflegefamilie.
Da die sexuellen Übergriffe eine Schwangerschaft zur Folge hatten, kommt laut Strafgesetzbuch eine strafverschärfende Bestimmung zum Tragen. Dem Angeklagten droht damit bei einem Schuldspruch eine Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren. Wie Bernhard Kolonovits, der Vizepräsident des Landesgerichts Eisenstadt, der Austria Presse Agentur (APA) erklärte, wurde die Anklage am Dienstag zugestellt und ist somit noch nicht rechtskräftig.
Einschlägig vorbestraft
Als der Fall aufflog, wurde auch bekannt, dass der 33-Jährige bereits wegen anderer sexueller Übergriffe zu einer mehrjährigen Strafe verurteilt worden war, dagegen aber berufen hatte. Auch in diesem Fall hatte er seine - aus einer anderen Ehe - zehnjährige Stieftochter missbraucht. Das endgültige Urteil - drei Jahre und acht Monate Haft - wurde erst gefällt, als der Mann bereits wegen des Missbrauchs an der Zwölfjährigen verhaftet worden war.
Link:
- Baby vom Stiefvater: Verdächtiger geständig (burgenland.ORF.at, 9.12.2013)