„Strafe“ für Unpünktlichkeit: Streit geht weiter

Wer in Großhöflein (Bezirk Eisenstadt Umgebung) sein Kind zu spät und ohne Bescheid zu geben vom Kindergarten abholt, zahlt im Wiederholungsfall einen „Notfallstarif“ in der Höhe von 20 Euro. Die am Mittwoch bekannt gewordene „Neuerung“ sorgte auch am Donnerstag für Aufregung.

SPÖ-Vizebürgermeister Heinz Heidenreich teilte in einer Aussendung mit, dass dafür eine Verordnung notwendig, aber nie erlassen worden sei. „Wir fordern Rauter daher auf, die bereits eingenommenen Strafsteuern sofort an die betroffenen Eltern zurückzuzahlen“, so der Vize-Ortschef in der Aussendung wörtlich. In drei Fällen wurde bereits diese „Strafzahlung“ eingehoben.

Heidenreich: „Verordnung ist notwendig“

Laut Heidenreich habe es zwar einen Gemeinderatsbeschluss mit den Stimmen der Liste Burgenland und der ÖVP gegeben, jedoch keine entsprechende Verordnung. „Diese Verordnung ist aber notwendig, um das Strafgeld rechtlich korrekt einnehmen zu dürfen. Aber auch mit einer entsprechenden Verordnung wäre diese Strafsteuer moralisch bedenklich“, erläuterte der Vizebürgermeister.

Zur fehlenden Verordnung meinte Rauter: „Das sehe ich anders. Denn erstens sind die Tarife eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen Gemeinde und den Eltern und zweitens ist das außerhalb der Öffnungszeiten des Kindergartens und somit eine zivilrechtliche und keine öffentlich rechtliche Frage“, so der LBL-Ortschef.

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