Ex-BEGAS-Chef Simandl aus Haft entlassen
Die Begründung des Oberlandesgerichtes: Es bestehe zwar ein dringender Tatverdacht der Untreue und Veruntreuung, doch keine Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr. ORF-Reporter Erich Schneller erreichte Simandls Anwalt Roland Kier am Telefon.
„Aus meiner Sicht liegt ein Tatverdacht vor, weil sonst würde das Verfahren nicht geführt werden. Was aber sicher nicht vorliegt, sind Haftgründe, und das hat aus meiner Sicht die Staatanwaltschaft beziehungsweise das Erstgericht falsch betrachtet und das Oberlandesgericht richtig gestellt“, so Kier.
Nicht vernehmungsfähig
Das bedeute, dass bis zur Hauptverhandlung beziehungsweise bis zu einer Urteilsverkündung in der Hauptverhandlung nicht mehr von einer Untersuchungshaft auszugehen sei. Was das weitere Verfahren bringen werde, könne er nicht vorhersehen, so Kier weiter.
Simandl sei psychisch für die Dauer der nächsten zwei Monate nicht vernehmungsfähig, so der Anwalt. Es hänge von der Vorgehensweise der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ab, wie das Verfahren geführt werde. Kier geht davon aus, dass zu gewissen Fragen Gutachten eingeholt werden.