BMW-Bande: Vier Jahre Haft für Dieb

Im Landesgericht Eisenstadt ist heute ein 24-jähriger Ungar rechtskräftig wegen schweren gewerbsmäßigen Einbruchs zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er soll zu einer Bande gehören, die auf Diebstähle von BMW-Teilen spezialisiert ist.

Bei dem Prozess ging es um Serieneinbrüche in renommierte Autohäuser im Burgenland. Dabei wurden BMW- aber auch Mercedes- Bestandteile gestohlen. Von den in den Autohäusern abgestellten Fahrzeugen wurden reihenweise Scheinwerfer, Spiegel und Stoßstangen abmontiert. Aber auch private Autobesitzer wurden geschädigt. Im Bezirk Neusiedl am See entstand so etwa ein Schaden von 52.000 Euro. Im Autohaus Kohla-Strauss in St. Michael im Bezirk Güssing schlug die Bande gleich drei Mal zu und verursachte dabei einen Schaden von insgesamt 100.000 Euro.

Angeklagter vor Gericht

ORF

Der Angeklagte vor Gericht

Angst vor Hintermännern

Wegen dieser Diebstähle wurde der 24-jährige Ungar am Donnerstag zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann gestand zwar die Einbrüche, sagte aber, dass er allein gehandelt habe. Staatsanwalt Roland Koch und die Vorsitzende des Schöffensensats, Richterin Karin Knöchl, gingen aber davon aus, dass der Mann zu einer Organisation gehört und seine Hintermänner deckt.

Spektakuläre Festnahme

Der 24-Jährige wurde im Juli 2012 nach dem dritten Einbruch im Autohaus Kohla-Strauss festgenommen. Der Ungar konnte mit seinem Wagen flüchten und wollte einen Polizisten überfahren. Der Polizist zog seine Waffe und feuerte auf das Fluchtfahrzeug. In dem Auto blieb ein Projektil stecken. Der Wagen wurde nach dem Hinweis eines aufmerksamen Südburgenländers schließlich in Gamischdorf entdeckt - mehr dazu in BMW-Bande: Polizei gelingt Festnahme.

Der 24-Jährige bestritt das heute vor Gericht und sagte, er habe den Beamten gar nicht gesehen und wollte ihn auch nicht verletzen. Deswegen wird noch einmal verhandelt, es geht dabei um Widerstand gegen die Staatsgewalt, auch der betreffende Polizist soll aussagen. Das Urteil wegen Einbruchdiebstahls in 28 Fällen ist rechtskräftig.

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