Prieler: „Snoopy“ war amtsbekannt

Der tödliche Schuss auf Hund „Snoopy“ durch einen Jäger in Pinkafeld sorgt für Diskussionen. Die Aussagen der Beteiligten gehen ja auseinander. Der Hund sei amtsbekannt gewesen, sagte Landesjägermeister Peter Prieler in „Burgenland heute“.

Der Abschuss des angeblich wildernden Beagles in Pinkafeld hat sich am Ostersonntag zugtragen - mehr dazu in Jäger erschießt „Streuner“-Hund. Derzeit steht ja Aussage gegen Aussage: Die Hundebesitzer behaupten, der Hund sei nur ein wenig vorausgelaufen, der Jäger behauptet das Gegenteil - mehr dazu in „Snoopy“: Ermittlungen nach Schuss.

„Der Hund war amtsbekannt“

Was wirklich am Ostersonntag in Pinkafeld geschehen ist, darüber scheiden sich die Geister. Der Hund sei aber amtsbekannt, sagte Landesjägermeister Peter Prieler im Burgenland heute-Studio.

„Der Beagle wurde mehrfach abgemahnt, weil er gewildert hat. Es gab mehrere Gespräche mit den Besitzern, auch eine Anzeige, die auch zu einer Verurteilung geführt hat. Es gab bereits massive Kritik an der Hundehaltung. Der Beagle kann nichts dafür, es sind die Hundehalter, die fehlreagiert haben und den Hund immer wieder herumlaufen ließen“, so der Landesjägermeister.

Landesjägermeister Peter Prieler im Burgenland heute-Studio

ORF

Landesjägermeister Peter Prieler im Burgenland heute-Studio

Aussage gegen Aussage

Wildtiere seien durch wildernden Hunde sehr stark gefährdet, so Prieler weiter. „Und ein Beagle ist eine ausgesuchte Jagdhundrasse, die massiv auf das Jagen von Wildtieren gezüchtet wurde.“

Die Familie bestreitet allerdings, dass ihr Hund gewildert habe. Damit steht im Moment Aussage gegen Aussage.

Verpflichtung zum Schutz der Wildtiere

Auf die Frage, ob er auf den Hund geschossen hätte, sagte der Landesjägermeister: „Das kann ich so nicht sagen. Wir sind vom Jagdgesetz her als Jagdaufseher verpflichtet, wildernde Hund zu erlegen. Das ist unsere Verpflichtung, um die Wildtiere eben zu schützen. Ich kann aber nicht sagen, ob ich auf diesen Hund geschossen hätte. Wie gesagt, es gab hier bereits den Kontakt zu den Hundehaltern.“

Diese seien eben mehrfach abgemahnt worden und es habe auch eine Anzeige bei der Polizei gegeben, die zu einer Verurteilung geführt habe, betont Prieler.