Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Resetar

Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt ermittelt gegen den Schachendorfer Bürgermeister Adalbert Resetar (ÖVP). Er soll vor der Gemeinderatswahl unrechtmäßig ins Wählerverzeichnis eingegriffen haben. Resetar weist den Vorwurf zurück.

Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft bestätigt am Donnerstag gegenüber dem ORF-Burgenland einen diesbezüglichen Artikel der Tageszeitung „Kurier“. Es geht um eine Frage, die immer wieder für Reklamationen sorgt: Wer ist bei einer Gemeinderatswahl wahlberechtigt?

Spielraum für Interpretationen

Nebenwohnsitzer dürfen dann wählen, wenn sie zwei von vier Kriterien erfüllen. Sie müssen den wirtschaftlichen, familiären, beruflichen oder gesellschaftlichen Lebensmittelpunkt in der Gemeinde haben. Das lässt aber viel Spielraum für Interpretationen.

Im Fall von Schachendorf hat die Gemeindewahlbehörde unter Bürgermeister Adalbert Resetar (ÖVP) rund 40 fragliche Personen ins Wahlverzeichnis aufgenommen. Sie wollten und durften wählen. Laut einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft war das möglicherweise rechtswidrig.

Bürgermeister weist Vorwurf zurück

Der Bürgermeister, frühere Landtagsabgeordnete und Ehemann von Landesrätin Michaela Resetar (ÖVP) weist den Vorwurf zurück.

„Ich bin überzeugt, dass all diejenigen, die wir über die Gemeindewahlbehörde hineingenommen haben, die haben das Recht an der Gemeinde- und Bürgermeisterwahl auch teilzunehmen und sie haben das wahrscheinlich auch so in Anspruch genommen“, sagt Resetar.

Resetar verdächtigt SPÖ - die dementiert

Adalbert Resetar vermutet, dass die Anzeige aus dem Umfeld der SPÖ-Ortspartei kommt, mit dem Ziel, ihm zu schaden. Der SPÖ-Gemeindevorstand und Fraktionsführer Gerhard Schuch wiederum weist das allerdings vehement zurück. Er wisse nicht, von wem die Anzeige stammt, aber sicher nicht von einem SPÖ-Funktionär, so Schuch.