Vier Monate bedingt für Lehrer
Der Lehrer hatte die Schülerin in Geografie unterrichtet und ihr Latein-Nachhilfe gegeben. Er soll laut Anklage im Zeitraum spätestens ab September oder Oktober 2008 bis zum Maturatermin im Juni 2009 mit dem damals noch 17-jährigen Mädchen mehrfach den Beischlaf vollzogen haben.
Der Beschuldigte hatte am ersten Prozesstag am 10. Jänner die Vorwürfe bestritten und erklärt, dass er bis zur Volljährigkeit des Mädchens gewartet habe, ehe es zu einer Beziehung gekommen sei. „Ja, das war so, nach dem 18. Geburtstag war sie meine Freundin“, gab er damals zu Protokoll - mehr dazu in Prozess gegen suspendierten Lehrer vertagt.
Schülerin gab sexuellen Kontakt zu
Die Schülerin hatte vor der Disziplinarkommission des Landesschulrates ausgesagt, dass es zwischen ihr und dem Lehrer im Lauf des Schuljahres 2008 zu sexuellem Kontakt gekommen sei. Bei ihrer Befragung unter Ausschluss der Öffentlichkeit, bestätigte sie am Dienstag ihre Angaben.
Urteil nicht rechtskräftig
Der 61-jährige Pädagoge wurde wegen Missbrauch des Autoritätsverhältnisses schuldig gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Angeklagte erbat sich nach der Urteilsverkündung drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.