Prozess gegen suspendierten Lehrer vertagt

In Eisenstadt ist heute ein suspendierter Lehrer wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses vor Gericht gestanden. Vorgeworfen wird ihm eine sexuelle Beziehung zu einer minderjährigen Schülerin. Der Prozess wurde vertagt.

Der mittlerweile 61-Jährige soll von einem noch festzustellenden Zeitpunkt im Jahr 2008 bis zum Maturatermin im Juni 2009 unter Ausnützung seiner Stellung als Geografielehrer mit der damals noch 17-Jährigen mehrfach den Beischlaf vollzogen haben, so der Staatsanwalt. „Der Tatvorwurf ist unrichtig“, sein Mandant habe eine Beziehung zu der Schülerin erst nach ihrer Matura gehabt, erklärte der Verteidiger.

Angeklagter beteuert Unschuld

„Ich verstehe das überhaupt nicht, wie sie auf so eine Situation kommt“, erklärte der Beschuldigte. Er habe die Schülerin in Geografie unterrichtet und ihr Latein-Nachhilfe gegeben: „Aber da war nie irgendwo etwas.“ Er sei auch weder bei der schriftlichen noch mündlichen Matura ihr Lehrer und auch nicht dabei gewesen.

Beziehung nach 18. Geburtstag

Er sei überdies seit dem 30. April 2009 suspendiert: „Ich bin bis heute nicht mehr in der Schule gewesen und habe das Gebäude nicht mehr betreten.“ Auf die Frage von Richter Wolfgang Rauter, ob zwischen ihm und dem Mädchen eine Beziehung bestanden habe, antwortete der Pädagoge: „Ja, das war so, nach dem 18. Geburtstag war sie meine Freundin.“ Sie hätten jedoch nicht zusammengelebt: „Noch nicht, wir wollten das, sie wollte das, weil sie zu Hause mit der Mutter überhaupt nicht klar kam. Aber dazu kam es dann nicht mehr.“

Die Beziehung habe von September 2009 bis Mai 2010, gedauert. Dann habe das Mädchen Schluss gemacht. Der Richter hielt dem Beschuldigten vor, dass die Schülerin vor der Disziplinarbehörde und bei einer Befragung im Vorjahr ausgesagt habe, dass Ende der siebenten oder Anfang der achten Klasse sehr wohl eine intime Beziehung bestanden hätte.

Weiterer Vorwurf

Ob er wisse, dass ihm eine ähnliche Vorgangsweise auch von einer anderen ehemaligen Schülerin vorgeworfen werde? „Ich weiß nicht, woher das alles kommt und wer da mitgemischt hat, so etwas zu sagen“, meinte der Beschuldigte und fügte hinzu: „Denn beide haben durch mich nur profitiert vom Schulischen her gesehen.“

Wenn ein damals 58-jähriger Lehrer - sei es auch nach der Matura - mit einer Schülerin geschlechtlichen Kontakt unterhalte, sei das „für unsere Gesellschaft nicht als die Norm anzusehen“, stellte der Richter fest. Er habe damit bis zum 18. Geburtstag des Mädchens gewartet, sagte der 61-Jährige. Er habe gesagt: „Zuerst die Matura, dann wirst du volljährig und dann sehen wir, wie es weitergeht.“

Fortsetzung am 24. Jänner

Dass es strafrechtliche Konsequenzen habe, wenn es vor dem 18. Geburtstag zu einem sexuellen Kontakt komme, sei ihm „sehr wohl“ bewusst gewesen, so der Beschuldigte. Der Richter kündigte an, zur Klärung des Sachverhalts weitere Zeugen zu befragen. Der Prozess soll am 24. Jänner fortgesetzt werden.